
Werner K. Rey bleibt in Haft: Bundesgericht weist auch dritte Haftbeschwerde ab
Der gescheiterte Financier Werner K. Rey bleibt weiterhin in Sicherheitshaft. Das Bundesgericht hat auch seine dritte Beschwerde abgewiesen. Rey sitzt mittlerweile seit fast vier Jahren in Haft.
Der gescheiterte Financier Werner K. Rey bleibt weiterhin in Sicherheitshaft. Das Bundesgericht hat auch seine dritte Beschwerde abgewiesen. Das Vorliegen der Urteilsbegründung des Wirtschaftsstrafgerichts ändere an der Ausgangslage nichts, befand das Bundesgericht.
Gemäss Bundesgericht durfte das Haftgericht Bern-Mittelland auch nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung des Wirtschaftsstrafgerichts davon ausgehen, dass Rey in zweiter Instanz wegen gewerbsmässigem Betrugs wesentlich härter verurteilt werden könnte.
Die Bejahung des dringenden Tatverdachts wegen gewerbsmässigem Betrug heisse nicht, dass das Haftgericht der Appellation des Staatsanwaltschaft mehr Chancen einräume als derjenigen der Verteidigung. Insofern sei das Gleichheitsgebot oder die Unschuldsvermutung nicht verletzt, hielt das Bundesgericht fest. Auch bezüglich der Verhältnismässigkeit der Haftdauer habe sich gegenüber den ersten zwei Entlassungsgesuchen von Rey nichts geändert.
Der gescheiterte Financier befindet sich seit dem 27. März 1996, mittlerweile also seit 3 Jahren und rund zehn Monaten, in Haft.
In weniger als zwei Monaten wird er somit die erstinstanzlich ausgesprochene Strafe verbüsst haben. Ob er dann tatsächlich frei kommt, hängt massgeblich vom Termin ab, wann der Kassationshof des Kantons Bern sich als zweite Instanz mit dem Fall befassen wird.
Reys Verteidiger, der Basler Rechtsanwalt Stefan Sutter, kündigte an, noch diese Woche ein viertes Haftentlassungsgesuch einzureichen.
Das erste Haftentlassungsgesuch stellte Rey im Juli letzten Jahres. Dessen Abweisung durch das Haftgericht bestätigte das Bundesgericht im August. Die Abweisung des zweiten Gesuchs im vergangenen Oktober war gemäss Bundesgerichtsentscheid von Mitte Dezember ebenfalls nicht zu beanstanden.
Das Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Bern hatte Rey am 8. Juli 1999 wegen versuchtem Betrug, mehrfacher Urkundenfälschung und mehrfachem betrügerischen Konkurs zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt. Gegen das Urteil haben sowohl die Verteidigung wie auch die Staatsanwaltschaft appelliert.
SRI und Agenturen

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