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Ausländische Arbeitskräfte: Kontingente im Wandel

Indische Computerspezialisten sind in der Schweiz begehrt. Als qualifizierte Arbeitskräfte erhalten sie auch eine Bewilligung. Keystone

In der Schweiz fehlt es an allen Ecken und Enden an Informatik-Spezialisten, Forscherinnen und Kadermitarbeitenden. Deshalb erhöht der Bundesrat erstmals seit 10 Jahren das Kontingent für ausländische Arbeitskräfte. Gleichzeitig wird eine neue Ära im freien Personenverkehr eingeläutet.

Die Stellenanzeiger sind gefüllt: Unzählige Unternehmen suchen unter dem Titel Informatik/Telekommunikation Arbeitskräfte: System-Verantwortliche, Applikations-Entwickler, Call Center-Agentinnen usw. usw. Der Wirtschaft geht es gut, der Arbeitsmarkt ist ausgetrocknet, es fehlt an qualifizierten Arbeitskräften.

17’000 Jahres- und 22’000 Kurzbewilligungen (bis zu 18 Monaten) für Ausländer und Ausländerinnen hatte der Bundesrat letzten Herbst bewilligt. Diese Kontingente sind nun schon fast ausgeschöpft und das Jahr ist noch nicht einmal zur Hälfte vorüber.

Der Bundesrat hat die Wünsche der Wirtschaft erhört und erhöht Zahlen für ausländische Arbeitskräfte um 5’000, resp. 6’000 Bewilligungen für ein Jahr, resp. 18 Monate.

Diese grosse Nachfrage nach ausländischen Arbeitskräften ruft beim Bundesrat nicht eitel Freude hervor. Der Arbeitsmarkt soll sich nachhaltig entwickeln, wünscht sich die Schweizer Regierung.

Ziel der bundesrätlichen Ausländerpolitik ist eine ausgeglichene Beschäftigung und eine Verbesserung der Struktur des Arbeitsmarktes. Deshalb sollen nicht im tiefqualifizierten Bereich Arbeitskräfte rekrutiert werden, weil diese bei der nächsten Rezession – wie die bisherigen Erfahrungen zeigen – stärker von Arbeitslosigkeit betroffen wären als die hoch qualifizierten Arbeitskräfte, erklärt Martin Hirsbrunner vom Bundesamt für Ausländerfragen gegenüber swissinfo.

Qualifizierte Arbeitskräfte könnten sich langfristig in den Arbeitsmarkt integrieren, so Hirsbrunner. Und in Rezessionszeiten fänden sie bei Arbeitslosigkeit einfacher eine Stelle und seien auch mobiler. Suchten sie bspw. im Ausland eine neue Stelle, würden sie arbeitslos.

Personenfreizügigkeit

Gleichzeitig hat der Bundesrat am Mittwoch (23.05.) das Kleingedruckte im Abkommen über den freien Personenverkehr bekannt gegeben. Zu Juristen-Deutsch: Einführungsverordnung über den freien Personenverkehr mit der EG (VEP) und die Änderung der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO).

Damit können die Kantone zusammen jährlich 15’000 Daueraufenthalts- und 115’000 Kurzaufenthalts- Bewilligungen ausstellen – für Bürgerinnen und Bürger aus Staaten, die im Jahr 1999 Mitglied der EU waren.

Die Zahl der Bewilligungen für Arbeitskräfte aus Staaten ausserhalb der EU, so genannte Drittstaaten, wird auf 4’000 für Jahresaufenthalter und auf 5’000 für Kurzaufenthalter beschränkt. Das Saisonnierstatut fällt mit der Verordnung weg.

Aus Drittstaaten sollen vor allem gut qualifizierte Arbeitskräfte rekrutiert werden. Hilfskräfte, wie sie oft in der Landwirtschaft benötigt werden, könnten, laut Hirsbrunner, im EU-Raum gefunden werden.

Technisches

Das Abkommen ist Bestandteil der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union EU. Ziel ist die schrittweise Einführung der Personenfreizügigkeit.

Zum Inkrafttreten des Abkommens ist nun die Ratifizierung seitens der EU-Mitgliedsstaaten nötig, womit bis Anfang 2002 gerechnet wird. Haben alle Staaten das Abkommen unterschrieben, tritt es auch in der Schweiz in Kraft, wahrscheinlich Anfangs 2002.

Rebecca Vermot

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