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Kommission schlägt Renten-Verbesserung für Frauen vor

Die Frauen sollen auch im 63. Altersjahr noch Beiträge an die berufliche Vorsorge bezahlen können. Eine Ständeratskommission will sofort einen Missstand beheben, der durch die unterschiedlichen Rentenalter der zweiten und der ersten Säule entstanden ist.

Anfang 2001 ist das Rentenalter der Frau in der AHV auf 63 Jahre gestiegen. Bei der beruflichen Vorsorge hingegen liegt es weiterhin bei 62 Jahren, weil die BVG-Revision noch in der Kommission des Nationalrates steckt. Diese Divergenz hat ärgerliche Konsequenzen wie die Sozialkommission (SGK) des Ständerates festgestellt hat.

500 Franken mehr pro Jahr

Wenn eine Frau dieses Jahr 62 wird, kann sie trotz weiterem Erwerbseinkommen keine Beiträge an die zweite Säule mehr bezahlen. Weist sie an ihrem 62. Geburtstag beispielsweise ein Alterguthaben von 120 000 Franken auf, erhält sie so bei ihrer Pensionierung mit 63 Jahren eine jährliche Altersrente von 9235 Franken.

Würden die Frau und ihr Arbeitgeber hingegen weiterBeiträge bezahlen, entstünde nach einem Jahr ein Anspruch auf eine Rente von 9750 Franken. Das sind jährlich über 500 Franken mehr. Nach Ansicht der SGK drängt sich deshalb rückwirkend auf den 1. Januar 2001 eine Übergangslösung auf, welche die BVG-Renten dem neuen AHV- Rentenalter anpasst.

Auch bei der dritten Säule

Nach der Kommissionsinitiative für ein bis Ende 2004 befristetes dringliches Bundesgesetz sollen die Frauen die Möglichkeit haben, sich in ihrem 63. Jahr ohne steuerliche Nachteile weiterhin gemäss BVG zu versichern. Bei der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) wird der Bundesrat auf Antrag des Departement des Innern eine analoge Korrektur vornehmen.

swissinfo und Agenturen

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