The Swiss voice in the world since 1935
Top Stories
Schweizer Demokratie
Newsletter

Neues Bundespersonal-Gesetz – Beamte wehren sich

Auch Postbeamte wären von der Änderung des BPG betroffen. Keystone

Beamte kritisieren, das neue Bundespersonal-Gesetz (BPG) beinhalte ungenügenden Kündigungsschutz. Nicht einverstanden sind sie auch mit dem vorgesehenen Leistungslohn. Gegen das neue BPG haben Gewerkschaften erfolgreich das Referendum ergriffen.

Die Gewerkschaften kritisieren, der Kündigungsschutz sei ungenügend. Dies gelte vor allem für Berufe, die nur beim Bund, der Post oder den SBB ausgeübt werden können wie z.B. Lokomotivführer oder Pöstlerin. Kritisiert wird auch, dass der Lohn künftig ausser nach Funktion und Erfahrung auch nach Leistung bemessen wird.

«Willkürlicher Leistungslohn»

Die Gewerkschafter-/innen befürchten, dass damit der Willkür Tür und Tor geöffnet wird, weil Leistungen nicht objektiv beurteilt werden könnten. Nicht akzeptieren wollen sie ausserdem, dass der Bundesrat die Kompetenz erhält, ganze Kategorien von Angestellten dem Obligationenrecht zu unterstellen. Damit werde das Bundespersonalgesetz ausgehebelt, argumentieren Linke und Gewerkschaften.

Unzufriedenheit hinterlässt auch die Bestimmung im BPG, die einen Teuerungsausgleich nur dann vorsieht, wenn es die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse erlauben. Für kaum gewinnträchtige Betriebe des Service publique, wie die Post oder die SBB bedeute das faktisch einen Stopp des Teuerungsausgleiches, meinen die Gegner des BPG.

Veraltetes Gesetz

Das heute noch gültige Beamtengesetz stammt aus dem Jahre 1927 und wurde 20 Mal teilrevidiert. Unbestritten ist, dass dieses Gesetz nicht nur unübersichtlich geworden ist, sondern auch den heutigen Anforderungen nicht mehr genügt.

Das Parlament hat darum ein neues Gesetz verabschiedet. Mit ihm wird der Beamtenstatus abgeschafft und durch kündbare Arbeitsverhältnisse ersetzt. Unter Umständen kann die Bundesverwaltung Personal auch mit Entlassungen abbauen. Die Anstellung bleibt öffentlich-rechtlich, baut aber auf dem Obligationenrecht auf.

Minimalstandards

Vom Bundesrat werden sogenannte Minimalstandards wie Minimallöhne, Normalarbeitszeit oder Ferien festgelegt. Dem neuen BPG sollten dereinst 120’000 Bundesangestellte, die Angestellten der Post und der Schweizerischen Bundesbahnen SBB unterstellt werden.

Ruth Bossart

Beliebte Artikel

Meistdiskutiert

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft