Rentenalter 65 für alle
Die beiden Parlaments-Kammern haben ihre Differenzen bereinigt. Die 11. AHV-Revision bringt das Rentenalter 65 für alle.
Dem Entscheid ging ein heftiger Schlagabtausch zwischen links und rechts voraus. Die Linke will die Revision mit einem Referendum bekämpfen.
Die 11. AHV-Revision ist nach langem Hin und Her bereinigt. National- und Ständerat haben am Donnerstag den Vorschlägen der Einigungs-Konferenz zugestimmt.
Das ordentliche Rentenalter wird auf Anfang 2009 für Frauen wie Männer auf 65 Jahre festgesetzt. Bei der strittigen Abfederung der Frühpensionierung hat sich die Minimal-Lösung durchgesetzt.
Demnach können nur Frauen von der abgefederten Frühpensionierung profitieren, und dies frühestens ein Jahr vor ihrem neuen Rentenalter 65. Für Frauen der Jahrgänge 1948 bis 1952 beträgt die Kürzung statt bis zu 6,7% nur 3,4%, wenn die Rente mit 64 statt mit 65 Jahren bezogen wird. Um zwei oder drei Jahre vorbezogene Renten werden auch für Frauen voll gekürzt.
Frauen und Männer können ab 59 Jahren eine halbe und ab 62 Jahren eine ganze Rente vorbeziehen. Die Renten der Witwen werden langfristig von heute 80% auf 60% gesenkt, im Gegenzug aber die Waisenrenten von 40% auf 60% erhöht. Die Witwenrente wird für kinderlose Witwen abgeschafft.
Fast eine Milliarde eingespart
Beim finanzpolitisch wichtigen Entscheid über die Bundesanteile an den Mehrwertsteuer-Zuschlägen für die AHV und IV stimmten die Räte im Sinn des Bundesrats. Die Bundeskasse wird demnach ihren Anteil auch bei den zusätzlichen Steuererhöhungen behalten.
Nach den Beschlüssen des Parlaments wird die AHV mit der 11. Revision – ohne Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuer – um 927 Mio. Franken im Jahr entlastet. Dies sind rund 400 Mio. Franken weniger, als der Bundesrat ursprünglich per Saldo einsparen wollte.
Referendum droht
Sowohl im Ständerat (Kleine Kammer) wie auch im Nationalrat (Grossen Kammer) war nochmals ein heftiger Schlagabtausch zwischen links und rechts entbrannt. Die Linke geisselte das Ergebnis der Revision als schändlichen Sozialabbau. Sie will die Vorlage mit dem Referendum bekämpfen.
Die Rechte warnte dagegen vor einem nichtfinanzierbaren Leistungsausbau und sah in der Revision einen unabdingbaren ersten Schritt zur finanziellen Sicherung des Sozialwerks.
Die umstrittene Revision muss nun noch durch die Schlussabstimmung.
Auch BVG-Revision unter Dach
Diskussionslos wurde dagegen die Revision der beruflichen Vorsorge (BVG) bereinigt und in die Schlussabstimmung geschickt.
Die BVG-Revision wird die zweite Säule für tiefere Einkommen öffnen, indem die Eintrittsschwelle von bisher 24’120 Franken auf 18’990 Franken gesenkt wird.
Wegen der gestiegenen Lebenserwartung wird zudem der Umwandlungssatz, zu dem das Versicherungskapital über die Jahre ausbezahlt wird, von 7,2 auf noch 6,8% gekürzt, was kleinere Renten zur Folge hat.
swissinfo und Agenturen
11. AHV-Revision:
Ab 2009 Rentenalter 65 für alle
Abschaffung der Witwenrente für kinderlose Witwen
Erhöhung der Waisenrente
Anpassung der Renten alle drei statt alle zwei Jahre
Einsparungen: 927 Mio. Fr.
Minimal-Lösung beim Rentenvorbezug:
Für Frauen der Jahrgänge 1948 bis 1952 beträgt die Kürzung statt bis zu 6,7% nur 3,4%, wenn die Rente mit 64 statt mit 65 Jahren bezogen wird.
Um zwei oder drei Jahre vorbezogene Renten werden auch für Frauen voll gekürzt.
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