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Swisscom-Angestellte erhalten GAV

Die grosse Mehrheit des Swisscom-Personals in der Schweiz wird ab 1. Januar 2001 einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstehen. Die Swisscom und die Gewerkschaften Kommunikation, Transfair und CASC haben am Montag (10.07.) den Vertrag unterzeichnet.

Dies teilte die Swisscom am Dienstag mit. Ab dem 1. Januar 2001 werden die gegenwärtig noch rund 20’000 Swisscom- Beschäftigten – Ende 1998 es noch etwa 21’000 gewesen – auf privatrechtlicher Basis angestellt sein.

Für drei Jahre gültig

Der vorerst für drei Jahre gültige GAV sieht unter anderem eine Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit von gegenwärtig 41 auf 40 Stunden und fünf, statt vier Wochen Ferien pro Jahr vor.

Weitere Kernpunkte des GAV sind flexible Arbeitszeitmodelle (variable Arbeitszeit, Jahresarbeitszeit, unbezahlter Urlaub), maximal zehn bezahlte Feiertage, Kinderzulagen von 240 Franken, eine Regelung der Kündigungsfristen und -modalitäten sowie Mitwirkungsrechte der Personals.

Ausserdem sollen sich die Löhne vermehrt nach dem Erfolg des Unternehmens und den Leistungen der Mitarbeitenden richten. Für den Übergang ins neue Lohnsystem gibt es bis Ende 2001 eine Lohngarantie.

swissinfo und Agenturen

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