Crossair-Flugzeug wieder frei
Die in Nizza durch französische Behörden beschlagnahmte Crossair-Maschine ist wieder frei. Sie soll am Samstag nach Basel zurückfliegen.
Ein französischer Richter entschied am späten Freitagabend nach mehrstündigen Verhandlung, die Beschlagnahmung des Schweizer Flugzeugs auf dem Flughafen von Nizza sei aufzuheben. Damit folgte dieser vollumfänglich der von Crossair vertretenen Auffassung, die Blockierung sei unrechtmässig erfolgt.
Die Fluggesellschaft Air Lib (ehemalige AOM/Air Liberté) hatte die Maschine vom Typ Embraer 145 am Donnerstag beschlagnahmen lassen. AirLib fordert von der Swissair als ehemaliger Aktionärin (49,5 Prozent) fast 61 Mio. Euro. (etwa 90 Mio. Franken.) Die Crossair hat die meisten Flüge der zahlungsunfähigen Swissair übernommen.
Die Beschlagnahmung war auf Ersuchen der Holco, der Dachgesellschaft der Air Lib, erfolgt. Angeordnet hatte die Aktion das zuständige Gericht von Nizza.
Widerstand der Crossair
Ende November hatte Air Lib beim Pariser Handelsgericht Klage gegen die als neue nationale Schweizer Airline vorgesehene Crossair eingereicht. Crossair bezeichnete die Klage als unbegründet, da die Fluggesellschaft nichts von den Abmachungen zwischen Swissair und den französischen Fluglinien gewusst habe. Neben Air Lib klagen auch Belgien und die portugiesische TAP gegen Swissair.
Crossair-Chef André Dosé hat in den vergangenen Wochen immer wieder betont, dass die Crossair nicht für Ansprüche von Dritten gegenüber der Swissair
aufkommen könne.
swissinfo und Agenturen
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