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Weko-Jahresbericht 2002

Einige Untersuchungen der Weko haben 2002 für Schlagzeilen gesorgt. Unternehmen wie Swiss Dairy Food, Citröen, BZ Visionen und verschiedene Kreditkarten-Unternehmen gerieten im 2002 ins Weko-Visier.

Von zentraler Bedeutung war der Entscheid der Weko in Sachen Kreditkarten. Die Weko untersagte den Kreditkarten-Unternehmen die Vertragsklausel. Danach ist den Händlern verboten, bei unterschiedlichen Zahlungsmitteln verschiedene Preise zu verlangen. Diese Klausel wird auch Nichtdiskriminierungs-Klausel genannt.

Die betroffenen Kreditkarten-Unternehmen (Cornèr Banca, Europay, Swisscard AECS und UBS Card Center) haben bei der Rekurskommission für Wettbewerbsfragen eine Beschwerde eingereicht. Händler dürfen damit weiterhin die Kommissionen, die ihnen die Kreditkarten-Firmen verrechnen, an die Kunden überwälzen.

Buchpreise

Ein weiterer wichtiger Entscheid aus Sicht der Weko war die teilweise Gutheissung der Beschwerden der Buchhändler gegen die Untersagung der Buchpreisbindung durch die Weko.

Das Bundesgericht betonte in seinem Entscheid, dass Bücher besondere Güter seien, bei denen die normalen Wettbewerbs-Parameter wie Preis und Menge nicht gleich zentral seien wie bei anderen Gütern.

Swiss Dairy Food

Wettbewerbsrechtliche Bedenken wurden bei der Übernahme von Geschäftsbereichen der Swiss Dairy Food (SDF) durch Emmi und Cremo ausgeräumt. Tiefe Markteintrittsschwellen etwa beim Joghurt, die starke Konkurrenz und die Verhandlungsmacht der wichtigsten Abnehmer stellten den Wettbewerb ausreichend sicher.

BZ Vision

Auch die Übernahme der BZ Visionen durch die Zürcher Kantonalbank (ZKB) wurde bewilligt. Die Vorprüfung hatte laut Weko keine Anhaltspunkte für die Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung ergeben.

Citroën

Eine einvernehmliche Lösung hat die Weko mit Citroën (Suisse) SA getroffen. Darin verpflichtete sich Citroën Schweiz zwei Klauseln in ihren Händlerverträgen aufzuheben, die geographische Beschränkungen enthielten.

swissinfo und Agenturen

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