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Bei günstigen Wohnungen führt Zürich Einkommenslimiten ein

Keystone-SDA

Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich haben am Sonntag mit 57,1 Prozent Ja-Stimmen die Verordnung für die Vergabe von günstigen Wohnungen angenommen. Nach Auf- und Umzonungen gelten beim Einzug Einkommenslimiten für diese Wohnungen privater Vermieter.

(Keystone-SDA) Die Stadtzürcher Stimmberechtigten haben sich für die neue Verordnung zur Umsetzung von Paragraph 49b des kantonalen Planungs- und Baugesetzes ausgesprochen. Sie nahmen die Vorlage mit 75’717 Ja- zu 56’801 Nein-Stimmen an. Dies bei einer Stimmbeteiligung von 59,2 Prozent. Damit sind die Regeln für die Vergabe und Nutzung von preisgünstigen Wohnungen festgelegt, die bei Auf- und Umzonungen geschaffen werden.

Die Verordnung schreibt vor, dass Mieterinnen und Mieter in Zürich wohnen müssen, eine bestimmte Wohnungsbelegung einhalten und beim Einzug eine Einkommenslimite erfüllen. Die Stadt kontrolliert die Einhaltung der Belegungsvorschriften. Betroffen sind in diesem Fall nur Wohnungen privater Vermieter. Die Regeln orientieren sich aber an denen für städtische Wohnungen.

Kontrolliert wird nur einmal

Umstritten war insbesondere, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse der Mietenden nur bei Mietbeginn überprüft werden. Das Referendumskomitee sowie FDP und GLP kritisierten, dass dadurch auch Personen mit später stark steigendem Einkommen oder Vermögen dauerhaft von günstigen Wohnungen profitieren könnten. Sie forderten regelmässige Einkommenskontrollen während der gesamten Mietdauer.

Stadtrat und Gemeinderatsmehrheit argumentierten hingegen, die Verordnung schaffe klare und praktikable Regeln für die Vergabe, Kontrolle und langfristige Sicherung von preisgünstigem Wohnraum in der Stadt Zürich.

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