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Befürworter machen sich für 5. IV-Revision stark

Die Revision helfe auch den Behinderten, meint das Ja-Komitee. Keystone

Zehn Tage nach den Gegnern der 5. Revision der Invaliden-Versicherung lanciert ein bürgerliches Komitee die Kampagne für ein Ja bei der Eidgenössischen Abstimmung im Juni.

130 Parlamentarier sind der Meinung, dass die 5. Revision “sinn- und verantwortungsvoll” sei. Sie ermögliche die Eindämmung der Zahl neuer Bezüger.

Vertreter des bürgerlichen Abstimmungskomitees “Ja zur IV-Revision” zeigten sich am Dienstag überzeugt, dass die 5. IV-Revision nicht nur dem finanziell bedrängten Sozialwerk, sondern vor allem auch den Behinderten hilft. Ein Nein am 17. Juni wäre ihrer Ansicht nach “verantwortungslos”.

Das Komitee vereinigt über 130 Parlamentarier und Parlamentarierinnen aus den Reihen von Christlich-demokratischen Volkspartei (CVP), der Freisinnig-Demokratischen Partei (FDP), der Liberalen Partei der Schweiz (LPS) und der Schweizerischen Volkspartei (SVP).

Die Argumente vertraten der Zürcher Felix Gutzwiller (FDP), die Genferin Martine Brunschwig Graf (LPS), der Schwyzer Reto Wehrli (CVP) und der Waadtländer Guy Parmelin (SVP).

Handeln sei dringlich: Nach einem sprunghaften Anstieg seit den 1990er-Jahren – vorab unter jungen Menschen – bezögen heute 6% eine IV-Rente, wobei jede dritte Rente psychisch begründet sei. Die Schulden der IV hätten 10 Mrd. Franken erreicht und nähmen täglich um 4 bis 5 Mio. zu.

Grundsatz: Arbeit vor Rente

Das Herzstück der 5. IV-Revision ist für das Komitee der Grundsatz “Arbeit vor Rente”. Diesem Ziel dienten die neuen Massnahmen der Früherkennung, Frühintervention und Eingliederung, in die jährlich gegen 500 Mio. Franken investiert würden. Dabei seien nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Arbeitgeber zur Mitwirkung verpflichtet.

Damit die IV “im Urinteresse der Behinderten zu ihrem Kerngeschäft zurückkehren” könne, müssten auch Missbräuche bekämpft werden, hielten die bürgerlichen Komiteevertreter fest.

Sie riefen eine wissenschaftliche Untersuchung in Erinnerung, nach der ungerechtfertigte IV-Renten jährlich rund 400 Mio. Franken kosteten.

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Invaliden-Versicherung

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Die Invalidenversicherung (IV) ist eine obligatorische Versicherung. Sie sichert den Versicherten die Existenzgrundlage, wenn sie invalid werden. Dies geschieht mittels Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen. Die IV subventioniert auch speziell eingerichtete Institutionen. Die Versicherung wird zu rund 40% von Beiträgen der Erwerbstätigen und Arbeitgeber finanziert. Der Rest stammt aus öffentlichen Geldern.

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Zumutbarer Leistungsabbau

Nach Ansicht des Ja-Komitees kann die 5. IV-Revision mit Nettoeinsparungen von knapp 300 Millionen auch einen Beitrag zur finanziellen Gesundung des Sozialwerks leisten.

Sparmassnahmen wie die Streichung des so genannten Karrierezuschlags und der laufenden Zusatzrenten für Ehegatten seien “zumutbar”.

Für die bürgerlichen Befürworter ist das von kleineren Behindertenorganisationen lancierte und von der Linken unterstützte Referendum “unverständlich”.

Ein Nein am 17. Juni werde kein einziges Problem lösen. Negative Folgen hätte es nicht zuletzt für die AHV, deren Fonds wegen der wachsenden IV-Schuld gefährdet sei.

IV-Zusatzfinanzierung kein Thema

Kein Thema war die im Nationalrat gescheiterte Zusatzfinanzierung der IV. Bei diesem Projekt, das die Ständeratskommission erst nach der kommenden Abstimmung anpacken will, ist sich das bürgerliche Lager nicht einig.

Die SVP lehnt neue Mittel für die IV ab, bevor schärfere Sparmassnahmen ergriffen worden sind.

swissinfo und Agenturen

Schulden der IV Ende 2006: 9,3 Mrd. Fr.
Dafür bezahlte Zinsen: 221 Mio. Fr.
Neurentner 2006: 19’600
Neurentner im Rekordjahr 2003: 28’200
Laufende Renten 2006: 257’200

Am 17. Juni 2007 gelangt die fünfte Reform der Invalidenversicherung vors Volk. Gegen die Revision war von linker Seite das Referendum ergriffen worden.

Unter dem Motto “Arbeit vor Rente” sieht die Revision vor, den Zugang zur IV-Rente zu erschweren. Statt dessen soll vermehrt auf Eingliederung gesetzt werden.

Der Begriff der Invalidität wird restriktiver ausgelegt und gewisse Leistungen werden gekürzt. Insgesamt sollen damit bis 2025 jährlich bis zu 600 Mio. Franken eingespart werden.

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