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Bundeshilfe für wirtschaftlich schwache Regionen soll verlängert werden

Der Bund soll weiterhin wirtschaftlich bedrohten Regionen in der Schweiz helfen. Volkswirtschaftsminister Pascal Couchepin schlägt vor, den einschlägigen Bundesbeschluss um fünf Jahre zu verlängern und das Instrumentarium anzupassen.

Ein befristeter Erlass von 1995 erlaubt es dem Bund, Investitionsvorhaben in strukturschwachen Regionen mit Bürgschaften, Zinskostenbeiträgen und Steuererleichterungen zu fördern. Bis zum 10. August dieses Jahres können sich Kantone, Parteien und Organisationen dazu äussern, ob der in veränderter Form bis Ende 2006 verlängert werden soll.

Heute sieht der Bundesbeschluss nur die Unterstützung einzelner Betriebe vor. Neu soll der Bund nun auch überbetriebliche Institutionen und Initiativen fördern können. Im Vordergrund stehen regionale und überregionale Gründerzentren, welche Jungunternehmern bei Gründung und Aufbau ihres Unternehmens helfen.

Das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement denkt gemäss Mitteilung vom Montag (05.06.) auch an die Unterstützung von Jungunternehmerpreisen und Wettbewerben. Für überbetriebliche Projekte sind jährlich zwei Millionen Franken vorgesehen.

Im übrigen soll das Instrumentarium gestrafft und entflochten werden. Das Departement schlägt vor, die einzelbetriebliche Förderung auf Bürgschaften und Steuererleichterungen zu beschränken, das heisst auf die Zinskostenbeiträge zu verzichten. Steuererleichterungen sollen zudem nicht mehr an eine Bürgschaft geknüpft werden.

Seit dem Inkrafttreten des Bundesbeschlusses Mitte 1996 wurden bis Ende 1999 insgesamt 117 Projekte unterstützt. Das damit ausgelöste Investitonsvolumen erreichte rund eine Milliarde Franken.

Von der Unterstützung profitieren zur Zeit 28 Gebiete in 15 Kantonen – rund ein Viertel der Landesfläche mit einem Schwerpunkt in der Westschweiz.

swissinfo und Agenturen

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