Ein Blick zurück auf die Geschichte der Schweizer Altersvorsorge und der Invalidenversicherung, beides integrale Bestandteile des Schweizer Systems für soziale Sicherheit. (SRF, swissinfo.ch)
Das Schweizer System der sozialen Sicherheit soll Pensionierten eine sichere Existenz garantieren. Es besteht aus drei Säulen: Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie Invalidenversicherung (erste Säule), berufliche Vorsorge (zweite Säule), private Vorsorge (dritte Säule).
Die AHV wurde 1948 eingeführt und seither zehn Mal überarbeitet. Die nächste Revision ist für 2020 vorgesehen. 1948 betrug die Minimalrente 40 Franken pro Monat, heute sind es 1175 Franken.
Das Pensionsalter für Männer – 65 Jahre – blieb seit 1948 unverändert. Damals war jenes für Frauen ebenfalls auf 65 festgelegt worden. 1957 wurde dieses auf 63 und 1964 auf 62 Jahre heruntergesetzt.
2001 wurde es wieder auf 63 Jahre angehoben, 2005 auf 64 Jahre. Im Rahmen des Reformpakets «Altersvorsorge 2020» soll das Rentenalter für Frauen wieder auf 65 Jahre festgelegt werden.
Am 25. September stimmen die Schweizerinnen und Schweizer über die Volksinitiative «AHVplus: für eine starke AHV» ab, die eine Erhöhung der Renten um zehn Prozent verlangt.
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