50 Jahre weiter fliegen: Neue Konzession für Genf und Zürich
Der Flughafen Zürich-Kloten wechselt Besitzer. 50 Jahre lang betrieb der Kanton Zürich den Flughafen. Nun erhält die Unique Flughafen Zürich AG für 50 Jahre eine Konzession - zum Leidwesen Einiger. Auch Genf erhält eine neue Konzession.
Die Konzessionen verpflichten die Flughafen-Gesellschaften, die für den Betrieb notwendige Infrastruktur bereitzustellen. Gleichzeitig dürfen sie dafür eine Gebühr erheben.
Ominöses Betriebsreglement
Nicht durch die Konzession geregelt ist der eigentliche Flughafen-Betrieb: An- und Abflüge beispielsweise werden im so genannten Betriebsreglement geregelt.
Dasjenige des Flughafens Zürich muss neu erstellt werden. Der Staatsvertrag mit Deutschland muss darin berücksichtigt werden. Der neue Staatsvertrag, der im Herbst in seiner schriftlichen Form vorliegen wird, regelt die An- und Abflüge über deutschem Gebiet und ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr. Unter anderem werden die heute 140’000 Landeanflüge auf Zürich-Kloten auf unter 100’000 pro Jahr begrenzt.
Ebenfalls im Betriebsreglement werden die Lärmgrenzwerte geregelt. Im Falle des Flughafens Genf Cointrin liegt dieses Reglement bereits vor.
Protestlärm aus den Kantonen
Die Konzession für den Flughafen Zürich-Kloten war im Vorfeld stark umstritten. Hunderte von Einsprachen gingen gegen die Konzession ein – private, sowie öffentliche. Auch aus deutschem Grenzgebiet.
Der Kanton St. Gallen beispielsweise forderte vom Bundesrat eine befristete Übergangskonzession für maximal fünf Jahre. Die definitive Konzession sollte erst erteilt werden, wenn die Lärmbelastung neu verteilt gewesen wäre.
Gegenüber swissinfo fordert der St. Galler Regierungsrat Josef Keller ein Mitspracherecht beim Betriebsreglement. Gegen eine Konzession sei St. Gallen nicht, aber die wachsende Lärmbelastung solle fair verteilt werden.
Auch die Kantone Thurgau und Schaffhausen hatten sich gegen eine 50-jährige Dauer ausgesprochen. In beiden Kantonen kündigten die zuständigen Stellen an, dass sie rechtliche Schritte gegen den Entscheid prüfen werden. Laut dem Schaffhauser Regierungsrat Herbert Bühl wird aber noch Rücksprache mit anderen
Kantonen genommen.
Städte und Gemeinden rund um den Flughafen Zürich und regionale Schutzverbände reagierten mit Enttäuschung auf den Entscheid des Bundesrats, die Betriebskonzession für 50 Jahre zu erteilen – und nicht provisorisch für etwa drei Jahre, wie in den vielen Einsprachen gegen die Neukonzessionierung gefordert worden war. Die neuen Lärmgrenzwerte nahmen sie jedoch mit Genugtuung zur Kenntnis.
Und immer wieder der Lärm
Gleichzeitig mit der Konzessionsvergabe passt der Bundesrat die Lärmgrenzwerte entsprechend einem Bundesgerichts-Urteil an. Dieses senkte die bundesrätlichen Lärmgrenzwerte in Wohnzonen von 65 auf 60 Dezibel. Die Folge: Wohnungen von mindestens 55’000 Personen erhalten Schallschutzfenster. Zudem darf in Gebieten, in welchen der Immissions-Grenzwert überschritten wird, grundsätzlich nicht mehr gebaut werden.
Die Kosten für diese baulichen Massnahmen werden auf rund 300 Mio. Franken geschätzt. Tragen muss sie der Lärmverursacher. Weitere zwei Mrd. Franken setzt der Bundesrat für Entschädigungen wegen Wertminderungen an. Auch für diese muss der Flughafenbetreiber aufkommen.
Getrübte Freude beim Zürcher Flughafen-Betreiber
Erfreut ist Unique über die Dauer der Betriebskonzession von 50 Jahren, weniger erfreut über die Lärmgrenzwerte, wie Unique-Sprecher Lukas Hässig sagte. Der Bundesrat habe damit die Anliegen des Umweltschutzes höher gewichtet als finanzielle ökonomische Überlegungen.
Der Bundesrat rechnet
Würde der Flughafen Zürich auf eine Lärmtaxe von 7 Franken auf jedem Ticket erheben, wären die Kosten in 15 Jahren amortisiert, so die Schweizer Regierung.
Die Swissair Group ist über die gewählte, strengstmögliche Variante der Schweizer Regierung enttäuscht. Die Lärmtaxe habe zur Folge, dass das Fliegen von der Schweiz aus teurer werde.
Rebecca Vermot
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