Die Schweizer Politik will beim Sterbetourismus nicht genau hinschauen
Wie viele Personen reisen in die Schweiz, um sich das Leben zu nehmen? Die Schweizer Politik will das nicht genau wissen. Das Parlament hat einen Vorschlag für ein Monitoring des Sterbetourismus abgelehnt, obwohl die Daten eigentlich verfügbar sind.
Kritik am Sterbetourismus in der Schweiz gibt es von innen wie von aussen. Während im Inland unter anderem die damit verbundenen Kosten für die Kantone zu reden geben, überwiegen im Ausland ethische Bedenken. Zu leichtfertig, so der wiederholte Vorwurf, werde in der Schweiz der Zugang zum begleiteten Suizid gehandhabt.
Für Negativschlagzeilen sorgten unter anderem Fälle von Personen aus Grossbritannien, die ohne Wissen ihrer Angehörigen in der Schweiz Suizidhilfe beansprucht hatten. Darunter war etwa eine knapp über fünfzigjährige Frau, die nach dem Tod ihres Sohnes an einer Depression litt.
Die involvierte Organisation hat sich mit der an dieser Frau geleisteten Suizidhilfe nicht strafbar gemacht. Denn Sterbebegleitung setzt in der Schweiz weder eine terminale Erkrankung voraus, noch besteht eine Pflicht zur Information der Angehörigen.
Der assistierte Suizid ist durch einen Artikel im Strafgesetzbuch Externer Linkgeregelt. Demnach ist Sterbehilfe straffrei, wenn sie nicht aus selbstsüchtigen Motiven erfolgt. Dazu kommen Standesrichtlinien der Ärzteschaft und Regeln, die sich die Sterbehilfeorganisationen selbst geben.
Keine Regulierung, kein Kommentar
Jeder politische Anlauf, die Sterbehilfe in der Schweiz stärker zu regulieren, ist bisher gescheitert. Zuletzt auch wieder im Schweizer Parlament. Dieses hatte sich des Themas angenommen, nachdem die Todeskapsel Sarco die Debatte um striktere Regeln wieder in den Fokus gerückt hatte.
Übrig blieb nach vielen Diskussionen eine Art Minimalvorschlag der Rechtskommission des Ständerats. Der Vorstoss verlangte, zumindest die gesamte Entwicklung der Sterbehilfe in der Schweiz zu beobachten, indem auch Fälle von Suizidhilfe für Personen aus dem Ausland statistisch erfasst und ausgewiesen werden.
Heute ist das nur bei der inländischen Sterbehilfe der Fall. Zudem hätten neu auch Daten zu den begleitenden Sterbehilfeorganisation erhoben werden sollen.
Doch der Vorschlag ist in der grossen Kammer in der Wintersession durchgefallen. Kommentieren will das kaum jemand. Weder Parlamentarier, die in der Kommission für den Vorstoss gestimmt haben, noch Gegner gehen auf Fragen von Swissinfo ein.
Einzige Ausnahme ist Ueli Schmezer (SP), der die Ablehnung durch die Rechtskommission des Nationalrates im Parlament vertreten hat.
Laut Schmezer sind es drei Überlegungen, die gegen ein Monitoring gesprochen haben.
Erstens seien bereits Daten zu assistierten Suiziden vorhanden, da diese als sogenannte aussergewöhnliche Todesfälle behandelt und entsprechend untersucht würden; und über die Suizide ausländischer Personen könne sich die Politik auch durch die Daten der Sterbehilfeorganisationen ein Bild machen.
Zweitens habe die Verwaltung dargelegt, dass die Erhebung der Daten mit erheblichem Aufwand verbunden wäre – in einer Zeit, in der das Bundesamt für Statistik aus Spargründen auf wichtige Statistiken verzichten müsse.
Und drittens könne die Schweiz den Sterbetourismus jederzeit unterbinden, wenn sie das wolle, auch ohne ein Monitoring.
Der Bund hat die Daten schon heute
Die zuständige Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (SP) hatte in den Kommissionsberatungen fast identisch argumentiert.
Unter anderem sagte sie, es gehe nicht einfach darum, ein zusätzliches Feld in eine bestehende Statistik einzufügen, sondern einen neuen Rahmen für die Datenerhebung zu schaffen. Nötig wären Schulungen, allenfalls eine eigene IT-Lösung.
Bloss, warum ist so ein Aufwand nötig, um ein paar hundert Fälle zu erfassen? Schmezer hat dazu keine Aussagen gemacht und an die Verwaltung verwiesen.
Swissinfo hat sich den Prozess der Datenerhebung vom Bundesamt für Statistik (BFS) im Detail erklären lassen. Dabei stellte sich heraus: Die Daten der Kantone zur Sterbehilfe von im Ausland wohnhaften Personen gehen heute schon beim Bund ein.
Mit der Untersuchung der Sterbehilfefälle als aussergewöhnliche Todesfälle hat das allerdings nichts zu tun. Die Daten werden vom Bundesamt für Statistik mit dem sogenannten Todesursachen-Zertifikat erhoben, genau wie bei in der Schweiz wohnhaften Personen und bei gewöhnlichen Todesfällen.
«Aus Ressourcengründen und da die offizielle Statistik auf die Wohnbevölkerung der Schweiz fokussiert, werden keine Rückfragen gestellt», schreibt das BFS. Die Angaben gelten deshalb nicht als systematisch überprüft. Darum würden die Zahlen nicht ausgewiesen.
Erika Preisig von Lifecircle, der einzigen grösseren Sterbehilfeorganisation in der Schweiz, die sich für eine stärkere Regulierung ausspricht, versteht nicht, warum das Formular des BFS nicht einfach um ein paar Punkte ergänzt werden kann.
Der zusätzliche Aufwand für die Amtsärzte oder Gerichtsmediziner wäre laut Preisig gering – vor allem gemessen am Gesamtaufwand den jeder assistierte Suizid per se auslöst.
Sterbehilfefälle werden in der Schweiz von Amtes wegen untersucht, mit den erwähnten Kostenfolgen. «Verglichen mit der Legalinspektion und dem Bericht ist es Peanuts, später noch dieses Formular auszufüllen», sagt Preisig.
Auch sei dafür keine Schulung der Ärztinnen und Ärzte nötig.
Lösung ohne politischen Auftrag?
Nach fortgesetztem Schriftwechsel schreibt das Bundesamt für Statistik plötzlich, dass es – obschon es keinen politischen Auftrag dazu gibt – nun doch eine Statistik zum Sterbetourismus in Betracht zieht.
«Wir prüfen derzeit unsererseits proaktiv diese Angelegenheit, um eine mögliche Lösung zu finden, die sich nicht zwingend an der Formulierung des Vorstosses orientiert und die im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten realistisch wäre», heisst es im Schreiben an Swissinfo.
Das Bundesamt für Statistik sei kontinuierlich bemüht, sein Angebot zu verbessern.
Editiert von Balz Rigendinger
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