Asylbewerber besser kontrollieren
Die Geschäftsprüfungs-Kommsssion des Nationalrates empfiehlt Rayonverbote für delinquente Asylbewerber.
Die Kommission will auch die Koordination unter den Kantonen verbessern und damit eine effizientere Umsetzung der Zwangsmassnahmen erreichen.
Der unterschiedliche Umgang der Kantone mit den Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht gleiche einem russischen Roulette für die Betroffenen und erschwere die Kontrolle, erklärte die Geschäftsprüfungs-Kommission (GPK) des Nationalrats am Dienstag.
In ihrem einstimmig verabschiedeten Bericht zieht die GPK ihre Schlüsse aus der Evaluation der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht, mit der sie die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) beauftragt hatte.
Der Bericht enthält zwölf Empfehlungen an die Staatspolitischen Kommissionen (SPK) von National- und Ständerat sowie an die Landesregierung.
Repression in Zürich, Beratung in Genf
Die PVK hatte festgestellt, dass die Kantone die 1995 nach einer Referendums-Abstimmung eingeführten Zwangsmassnahmen mit Ausschaffungshaft und Rayonverbot höchst unterschiedlich handhaben.
Die GPK ist der Ansicht, dass nach der zehnjährigen Experimentierphase nun eine Harmonisierungsphase folgen sollte.
Während der Kanton Genf beispielsweise auf Beratung setze und die Ausschaffungshaft als bedeutendste Zwangsmassnahme nur selten zur Anwendung komme, setze der Kanton Zürich auf Repression.
Die Kommission fordert den Bundesrat (Landesregierung) auf, zusammen mit den Kantonen für einen einheitlicheren und effizienteren Vollzug zu sorgen. Die vielversprechendsten Massnahmen zur Rückführung von abgewiesenen Asylsuchenden und illegal anwesenden Ausländern sollten von allen Kantonen übernommen werden.
Haftformen überprüfen
In den meisten Fällen entscheidet sich laut PVK in den ersten Monaten, ob ein Inhaftierter sich zur Mithilfe bei der Identitätsfindung und bei der Papierbeschaffung und zur Ausreise entschliesst. Es sei fraglich, ob eine Verlängerung der Ausschaffungshaft eine grössere Rückkehr-Bereitschaft bewirke.
Sinn und Zweck der Ausschaffungshaft sei es, die zwangsweise Ausschaffung sicherzustellen und nicht den Ausländer durch eine Beugehaft dazu anzuhalten, freiwillig auszureisen, zitiert die GPK das Bundesgericht. Die heutige Maximaldauer von 9 Monaten, die der Ständerat verdoppelt hat, sei für diesen Haftzweck ausreichend.
Die GPK empfiehlt den Staatspolitischen Kommissionen, die verschiedenen Haftformen auf ihre Vereinbarkeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention nochmals zu überprüfen. Sollten die Kommissionen eine «Durchsetzungshaft» zur Erzwingung der Kooperation zur Ausreise einführen wollen, müsste dies im Gesetz explizit verankert werden, so die Präsidentin der betreffenden Subkommission, die St. Galler Christdemokratin Lucrezia Meier-Schatz.
Mehr Rayonverbote
Die GPK übernimmt die Anregung der PVK, zur Verminderung der Delinquenz von Asylsuchenden das Rayonverbot als Alternative zur Haft auszuweiten. Die Staatspolitischen Kommissionen sollten die Einführung von beschränkten Ein- oder Ausgrenzungen für Asylsuchende während der ersten drei bis sechs Monate des Asylverfahrens prüfen.
Damit würde der Asylbewerberstatus für mobile Delinquenten weniger attraktiv, ohne dass motivierte und schutzsuchende Asylsuchende benachteiligt würden, meint die GPK.
Während der ersten drei bis sechs Monaten könnten Asylsuchende zudem zur Teilnahme an Beschäftigungsprogrammen verpflichtet werden.
Der Bundesrat muss bis Ende Februar 2006 zu den Empfehlungen und Feststellungen der GPK Stellung nehmen.
swissinfo und Agenturen
Asylzahlen 2004:
Asylgesuche: 14’248
Abgeschlossene Verfahren: 14’248
Laufende Verfahren: 19’157
Asylgewährungen: 1’555
Provisorische Aufnahme: 4’198
Rückschaffungen und freiwillige Rückkehr: 19’730
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