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Ausländerintegration erhält mehr politisches Gewicht

Der Stellenwert der Integration der Ausländerinnnen und Ausländer in die Schweiz wird erhöht. Der Bundesrat hat auf den 1. Oktober eine neue Verordnung erlassen. Für die Integrationsförderung sind im Budget 2001 10 Mio. Franken vorgesehen.

Mit der Verordnung wird von der Gesellschaft und von Bund, Kantonen und den Gemeinden verlangt, dass sie die Integration gemeinsam mit den Organisationen der Ausländer in der Schweiz wahrnehmen. Gemeint sind alle Bestrebungen, die dem gegenseitigen Verständnis zwischen der schweizerischen und der ausländischen Bevölkerung dienen.

Eine eigene Sektion

Im Bundesamt für Ausländerfragen wird eine neue Sektion «Integration» gebildet. Das Sekretariat der Eidg. Ausländerkommission (EKA), behandelt die Gesuche um Finanzhilfen und die Aufgaben des Bundes.

Die Verordnung umschreibt Aufgaben und Organisation der EKA, die mit den Protestaustritten gegen die Eingliederung des Sekretariats ins Bundesamt für Ausländerfragen, BFA, für Schlagzeilen gesorgt hat. Vorgeschrieben ist, dass mindestens die Hälfte der Mitglieder und ein Vizepräsident oder eine Vizepräsidentin Ausländer oder Ausländerin sein muss.

Verkleinerte EKA

Entsprechend der Limite für alle ausserparlamentarischen Kommissionen des Bundes wird die EKA statt 28 voraussichtlich nur noch 20 oder 21 Mitglieder zählen. Rosemarie Simmen als Präsidentin und Walter Schmid als Vizepräsident sind bereits im Amt. Das zweite Vizepräsidium und die Leitung des Sekretariats müssen noch besetzt werden.

Die Chancen, dass die Ausländergemeinschaften und die Gewerkschaften, welche die Kommission aus Protest gegen die Eingliederung in das BFA verlassen haben in die Kommission zurückkehren, haben sich mit den jüngsten Entscheiden verbessert. Der stellvertretende EJPD- Generalsekretär Eduard Gnesa hofft, dass die neue EKA gleichzeitig mit den andern Kommissionen für die neue vierjährige Amtszeit 2001 bis 2004 bestellt werden kann.

Was gefördert wird

Im Ausländergesetz hat das Parlament die Grundlage für Bundesbeiträge an Projekte und an den Aufbau von Strukturen der Förderung der Integration geschaffen. In der Regel beteiligt sich der Bund nur dann, wenn Kantone, Gemeinden und Dritte angemessen mitmachen. Die urspünglich vorgesehenen fünf Mio. Franken im Budget 2001 hat der Bundesrat auf 10 Mio. verdoppelt.

Bereiche, die gefördert werden sollen, sind, so die Verordnung unter anderem die Aus- und Weiterbildung von Ausländerinnen und Ausländern, das Erlernen einer Landessprache, die Integration in die Arbeitswelt und spezielle Projekte für Migrantinnen – dazu die Information, die Aus- und Weiterbildung von Mediatoren sowie den Aufbau und Betrieb von Ausländerdiensten.

Die Gesuche um Finanzhilfen sind an die EKA zu richten und werden von dieser geprüft.

swissinfo und Agenturen

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