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Ausländische Hauptbestandteile von Schweizer Produkten müssen deklariert werden

Schweizer Produkte aus mehrheitlich ausländischen Rohstoffen wie Bündnerfleisch (Bild) müssen künftig als solche deklariert werden. Somit muss nicht nur das Produktionsland, sondern auch die Herkunft des Hauptbestandteiles angegeben werden.

Schweizer Produkte aus mehrheitlich ausländischen Rohstoffen wie Bündnerfleisch (Bild) müssen künftig als solche deklariert werden. Somit muss nicht nur das Produktionsland, sondern auch die Herkunft des Hauptbestandteiles angegeben werden, wie das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) am Montag (06.03.) mitteilte.

Die neue Regelung kommt allerdings nur dann zur Anwendung, wenn die Konsumenten getäuscht werden könnten. Dies um Handelshemmnisse gegenüber der EU zu verhindern, wie das EDI schreibt. Die neue Bestimmung tritt auf den kommenden 1. April in Kraft.

Die Regelung erstreckt sich auf Rohstoffe, deren Anteil mehr als 50 Massenprozente ausmacht, etwa bei Zuger Kirsch, der zu über als 50 Prozent aus ungarischen Früchten hergestellt wurde. Das gleiche gilt auch für Bündnerfleisch, das mit dem Hinweis auf das Produktionsland Schweiz versehen ist, dessen Fleisch aber aus einem anderen Land stammt. Explizit bestätigt wird die bestehende Regelung, dass importiertes Poulet durch einfaches Zerlegen und Würzen nicht zum Schweizer Produkt wird.

Beträgt der Massenanteil weniger als 50 Prozent, besteht weiterhin keine Pflicht zur Deklaration dieser Zutat. Die neue Regelung ist laut EDI das Ergebnis verschiedener Hearings mit den betroffenen Kreisen. Da die EU keine entsprechende Regelung kennt, darf die Schweizer Deklarationspflicht nur so weit vom EU-Recht abweichen, als dass sie zur Verhinderung von Täuschungen dient.

Weiter beschloss das EDI, an der 1996 im Zusammenhang mit BSE eingeführten Fleischdeklarationspflicht festzuhalten. Diese sieht vor, dass bei Fleisch im Offenverkauf die Herkunft deklariert werden muss.

swissinfo und Agenturen

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