Die unfassbaren Taten eines Schweizer Saubermanns erschüttern das Land
Nachts im Kinderzimmer flog er auf: Ein Mann soll zwei Lebenspartnerinnen und eine Minderjährige bis zu 200 Mal betäubt und vergewaltigt haben. Das in vielerlei Hinsicht beispiellose Verbrechen beschäftigt das Land.
Was ist bekannt?
Ein 57-jähriger Schweizer Politiker soll zwei Frauen und eine Minderjährige wiederholt betäubt und vergewaltigt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann eine ganze Reihe von schweren Delikten vor, darunter Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Schändung und sexuelle Handlungen mit Kindern – und das alles mehrfach.
Die Anklage lautet auch auf mehrfachen versuchten Mord. Die Staatsanwaltschaft leitet dies daraus ab, dass die medikamentöse Betäubung der Opfer zu deren Tod hätte führen können. «Wir sprechen hier nicht von einem Experten wie einem Anästhesisten in einem OP-Saal, sondern von einem Laien», sagt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft und fügt hinzu: «Er konnte nicht kontrollieren, wie es um das Herz-Kreislauf-System seiner Opfer steht.»
Wer ist der Angeklagte?
Beim Angeklagten handelt es sich um einen ehemaligen Politiker, der für die SVP im Aargauer Kantonsparlament sass. In seiner Wohngemeinde war er Mitglied der Steuerkommission, beruflich als Projektleiter bei einer IT-Firma tätig. Politisch verfolgte er eine «Law and Order»-Linie. Insbesondere kämpfte er gegen Ausländerkriminalität. Er unterschrieb auch eine Interpellation dafür, die verlangte, dass pädosexuelle Straftäter nicht mehr arbeiten dürfen.
Für den mutmasslichen Täter gilt die Unschuldsvermutung. Laut seiner Verteidigung bestreitet er wesentliche Teile der Anklage. Er sitzt seit drei Jahren in Untersuchungshaft.
Wer sind die Opfer?
Die drei Opfer wohnten zu unterschiedlichen Zeitpunkten mit dem Angeklagten unter dem gleichen Dach. Laut Staatsanwaltschaft wurde die Ex-Frau des Angeklagten rund 140 Mal betäubt und vergewaltigt. Kurz nach der Trennung von dieser lernte der Angeklagte im Jahr 2021 in einem Spanienurlaub seine nächsten Opfer kennen: eine alleinerziehende Mutter aus Polen sowie deren damals 14-jährige Tochter.
Wie kamen die Taten ans Licht?
Die beiden Polinnen ziehen im Sommer 2022 zum Mann in die Schweiz. Formal stellt er die Mutter als seine Haushälterin an, was ihren Aufenthalt legalisiert. Für die Polin ist es zunächst eine Liebesgeschichte. Doch mit der Zeit wird sie misstrauisch. Als sie den Angeklagten im September 2023 zum wiederholten Mal nachts im Kinderzimmer mit ihrer Tochter antrifft, ruft sie die Polizei.
Diese sichert umfangreiches Bild- und Videomaterial. Daraus rekonstruiert die Staatsanwaltschaft, dass die damals 15-jährige Tochter 44-Mal betäubt und teils stundenlang missbraucht worden war. Auch Übergriffe auf die Mutter sind auf dem Handy des Angeklagten dokumentiert.
Die Mutter und ihre inzwischen volljährige Tochter haben ihre Geschichte diese Woche gegenüber dem Tages-Anzeiger öffentlich gemacht. «Warum sollte ich mich schämen, mich zu zeigen?», sagt die Tochter im Artikel und fügt an: «Er muss sich doch schämen. Für das, was er mir angetan hat.»
Die Mutter sagt über die sichergestellten Videoaufnahmen: «Alles, was man sich unter einer Vergewaltigung vorstellt, wurde übertroffen.»
Was macht den Fall so besonders?
Die Dimension des Falls ist für die Schweiz einzigartig. Es sind weit über 180 sexuelle Übergriffe auf die zuvor betäubten Opfer dokumentiert. Die Anklage stützt sich auf 254 sichergestellte Videodateien.
Aussergewöhnlich ist aber auch das Vorgehen des Angeklagten. Offenbar dokumentierte er sein Vorgehen konsequent mit seiner Handykamera, und er setzte ebenso konsequent K.o.-Mittel ein. Diese eher neuartigen Tatbestände wirken verstörend – kommt noch dazu, dass die Opfer in enger Beziehung mit dem Angeklagten zusammenlebten.
Auch die Tatsache, dass es sich um einen Politiker mit ausgeprägtem Saubermann-Image handelt, verleiht dem Fall eine zusätzliche Brisanz.
Welche vergleichbaren Fälle gibt es?
Unweigerlich erinnert der Fall an den um Gisèle Pelicot. Die Französin wurde von ihrem Ehemann über zehn Jahre hinweg regelmässig betäubt, vergewaltigt und auch anderen Männern auf dem Internet zur Vergewaltigung angeboten. Nach dem historischen Prozess gilt Gisèle Pelicot heute weltweit als Ikone der Frauenbewegung, die sich dafür einsetzt, dass «die Scham die Seite wechselt».
Die Bandbreite der Anklagepunkte erinnert zudem an den Schweizer Fall des «Babyquälers» René Osterwalder, der in den 1990 in der Schweiz grosses Aufsehen erregte. Versuchter Mord, sexuelle Handlungen mit Kindern, Schändung – das alles mehrfach – führten 1998 zur Verwahrung des Täters, der 2025 im Zuchthaus starb.
Die Dimension des Aargauer Falls und seine einzigartige Abgründigkeit reihen diesen schon vor dem Prozess in die Galerie der grossen Schweizer Kriminalfälle ein.
Wie reagieren die Schweizer Behörden?
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau brauchte fast drei Jahre, bis die Anklage stand. Sie begründet dies mit dem umfangreichen Beweismaterial. Sie musste die Anklage wiederholt erweitern. Diese ist nun beim Bezirksgericht Baden hängig.
Die Wohngemeinde des Angeklagten sorgte mit ihrem unsensiblen Umgang mit den Opfern für Schlagzeilen und Kritik. Gemäss der Berichterstattung des Tages-AnzeigersExterner Link setzte sie den Schwerpunkt zunächst nicht auf die Opferhilfe – sondern auf die Migrationsfrage.
Die polnische Mutter, die mit dem Angeklagten offiziell als dessen Haushälterin zusammenlebte, verlor mit dessen Festnahme ihre Arbeitsstelle. Mutter und Tochter wandten sich daraufhin an die Sozialbehörde ihrer Wohngemeinde Untersiggenthal. Dort wurde die Mutter verdächtigt, sie könnte die Behörden getäuscht haben.
Aufgrund des Verdachts auf Scheinarbeit forderte man sie – trotz Hinweisen auf ihren Opferstatus – zur Ausreise aus der Schweiz auf. Aktuell und im Licht der bekannt gewordenen Anklage überprüfen die involvierten Behörden und der Kanton Aargau ihr bisheriges Vorgehen.
Wie reagiert die Schweizer Politik?
Die Sozialdemokraten des Kantons Aargau verlangen eine Untersuchung des behördlichen Vorgehens in diesem Fall. Zahlreiche nationale Politikerinnen (und einige Politiker) fordern einen besseren Schutz für Frauen vor häuslicher Gewalt.
Der Fall wirft erneut Frage die Frage nach dem Aufenthaltsrechts für Ausländerinnen auf, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind. Derzeit schützt das Gesetz hauptsächlich verheiratete Personen, die im Rahmen der Familienzusammenführung einen Aufenthaltstitel erhalten haben.
Eine aktuelle parlamentarische Motion sieht vor, diesen Schutz auf Opfer von Gewalt ohne regulären Aufenthaltsstatus auszuweiten. Damit soll das rechtliche Sicherheitsnetz für schutzbedürftige Frauen erweitert werde – unabhängig von Familienstand oder Aufenthaltsstatus.
Die SVP hat sich zu ihrem inzwischen ausgetretenen Parteimitglied nicht offiziell geäussert. Die politische Gegnerschaft der SVP nutzt den Fall, um die Erzählung der Partei, dass die meiste Kriminalität von Ausländern ausgehe, zu entkräften.
Wie geht es weiter?
Die Staatsanwaltschaft beantragt eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Auch das ist aussergewöhnlich, es ist das höchste Strafmass, das in der Schweiz möglich ist. Ein Termin für den Prozess steht noch aus.
Editiert von Pauline Turuban
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