Der Swissair-Prozess geht in die nächste Runde
Die Zürcher Staatsanwaltschaft will die Freisprüche im Swissair-Prozess nicht hinnehmen. Sie hat beim Obergericht des Kantons Zürich gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Am vergangenen Donnerstag wurden alle 19 angeklagten Verantwortlichen der Swissair vollumfänglich freigesprochen.
Ob in allen angefochtenen Punkten an der Berufung festgehalten werde, entscheide die Staatsanwaltschaft nach Eingang und Analyse der schriftlichen Begründung des Urteils. Weitere Angaben will die Staatsanwaltschaft nicht machen.
Das schriftliche Urteil sei im Sommer zu erwarten, sagte eine Sprecherin des Bezirksgerichts Bülach. Ob weitere Einsprachen erfolgt seien, wollte sie nicht sagen. Die betroffenen Parteien haben bis zum 20. Juni Zeit, gegen das Urteil zu rekurrieren. Bis dahin werde keine Auskunft erteilt.
Unterlagen sind beim Zürcher Obergericht noch nicht eingetroffen. Dies erfolge erst nach Ablauf von zwei Fristen nach der Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung an die Parteien, hiess es beim Obergericht.
Die Rekursdossiers treffen zunächst beim Bezirksgericht Bülach ein. Nach der schriftlichen Urteilsbegründung haben die Parteien 20 Tage Zeit um festzustellen, ob sie in allen Punkten an ihrer Berufung festhalten wollen.
Danach erfolgt eine 20-tägige Anschlussfrist. Erst dann überweist das Bezirksgericht Bülach die Unterlagen zur Beurteilung an das Zürcher Obergericht.
Alle Angeklagten freigesprochen
Das Bezirksgericht hatte am vergangenen Donnerstag alle 16 angeklagten ehemaligen Manager und Verwaltungsräte der Swissair sowie 3 externe Personen vollumfänglich freigesprochen.
In seiner fast vierstündigen Urteilsverkündigung hatte der Gerichtsvorsitzende Andreas Fischer die Anklage der Staatsanwaltschaft Punkt für Punkt zerpflückt. Es gebe keinen Beweis, dass die Angeklagten willentlich dem Swissair-Konzern geschadet hätten. Damit fehle der Vorsatz, der für einen strafrechtlichen Tatbestand erforderlich sei.
Die Angeklagten hätten nachvollziehbar gehandelt, nachträglich gesagt seien es «erfolglose Sanierungsbemühungen» gewesen, befand Fischer.
Entschädigungen lösten Kritik aus
Das Gericht sprach den Angeklagten Prozessentschädigungen von über 3 Mio. Franken zu. Mit rund einer halben Million geht der grösste Einzelbetrag an den letzten Swissair-Chef Mario Corti. Die Entschädigungen lösten eine Welle der Kritik bei Prozesszuschauern, Politikern und Medien aus.
Die Staatsanwaltschaft hatte den 19 Angeklagten Gläubigerschädigung, ungetreue Geschäftsbesorgung, Misswirtschaft, Gläubigerbevorzugung und Urkundenfälschung vorgeworfen. Sie hatte Freiheitsstrafen zwischen 6 und 28 Monaten sowie hohe Geldstrafen beantragt.
Nach ihrer Schlappe auf der ganzen Linie wollte die Zürcher Staatsanwaltschaft am vergangenen Donnerstag noch nicht bekannt geben, ob sie in Berufung gehe. Für einige Anklagepunkte sehe er gute Chancen in der nächsten Instanz, hatte der Leitende Staatsanwalt Christian Weber lediglich gesagt, ohne zu sagen wo.
Urteil bietet Angriffsfläche
Der Zürcher Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch hatte erwartet, dass die Staatsanwaltschaft beim Obergericht Berufung anmelden werde. Es frage sich, ob sie sie dann aufrechterhalte, sagte Jositsch in der jüngsten «Schweizer Illustrierte».
In den Hauptbereichen des Prozesses wie den wirtschaftlichen Handlungen oder den Umstrukturierungen habe es wohl zu Recht Freisprüche gegeben. In den kleineren Bereichen aber, wie der Gläubigerbevorzugung, habe sich das Bezirksgericht grosszügig gezeigt und den Sachverhalt sehr zugunsten der Angeklagten ausgelegt, sagte Jositsch. Das biete Angriffsfläche.
Mario Cortis Anwalt Paul Ramer wollte den Weiterzug der Staatsanwaltschaft nicht kommentieren. Seinerseits gehe er nicht davon aus, dass er das Urteil anfechten werde, obwohl Corti einen Teil der Gerichtskosten aufgebrummt erhielt.
swissinfo und Agenturen
Fünfeinhalb Jahre nach der grössten Pleite in der Schweizer Wirtschaftsgeschichte hat der erste Strafprozess gegen 19 ehemalige Swissair-Verantwortliche stattgefunden.
Die Bekanntesten sind der letzte Chef der Swissair Mario Corti, der ehemalige Konzernchef Philippe Bruggisser, der ehemalige SAirGroup-Verwaltungsratspräsident und Konzernchef Eric Honegger, sowie die früheren Verwaltungsräte Thomas Schmidheiny, Vreni Spoerry, Lukas Mühlemann und Benedict Hentsch.
Alle 19 Angeklagten wurden vollumfänglich frei gesprochen. Zudem wurden ihnen Entschädigungen in der Gesamthöhe von rund 3 Mio. Franken zugesprochen.
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