The Swiss voice in the world since 1935
Top Stories
Schweizer Demokratie
Newsletter

Fall André Dosé: Bundesanwaltschaft entlastet

Der frühere Swiss-Chef André Dosé. Keystone

Im Zusammenhang mit der Ermittlung gegen Ex-Swiss-Chef André Dosé ist die Bundesanwaltschaft vom Vorwurf entlastet worden, sie habe das Amtsgeheimnis verletzt.

Das Verfahren, das im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Crossair-Absturz in Bassersdorf im November 2001 steht, wurde eingestellt.

Der ausserordentliche Bundesanwalt Peter Heuberger hat das im vergangenen April gestartete gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren gegen unbekannt eingestellt, wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Mittwoch mitteilte.

Die in der Strafanzeige vorgebrachten Verdachtsmomente hätten sich nicht erhärtet.

Keine Vorabinformationen

Damit ist laut EJPD klar, dass keine Vorabinformationen über die Ausweitung des Verfahrens auf André Dosé an den Swiss-Verwaltungsrat flossen.

André Dosé war am vergangenen 10. März für die Öffentlichkeit überraschend zurückgetreten. Genau zwei Tage bevor bekannt gegeben wurde, dass wegen des Absturzes einer Crossair-Maschine in Bassersdorf (ZH) im November 2001 mit 24 Toten gegen ihn ermittelt wird.

Daraufhin wurden Vorwürfe der Indiskretion laut, und zwar gegen die Bundesanwaltschaft selbst, sie habe Dosé Vorabinformationen zukommen lassen, damit dieser noch Zeit habe, zurückzutreten.

Diese Verdächtigungen erhielten zusätzliche Nahrung durch Aussagen von Swiss-Verwaltungsratspräsident Pieter Bouw in der «Sonntags-Zeitung».

Hinweise wegen Ermittlungs-Entscheiden

Bouw sagte damals, die Swiss habe zwei Tage vor Dosés Rücktritt glaubhafte Hinweise erhalten, dass in den folgenden Tagen entschieden werde, gegen wen ermittelt würde.

In der Folge reichte eine Privatperson eine Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung in der Bundesanwaltschaft gegen unbekannt ein.

Denn ausserhalb der Bundesanwaltschaft habe niemand über den bevorstehenden Entscheid zur Ausdehnung der Ermittlungen auf Dosé gewusst.

Die unter Verdacht geratene Bundesanwaltschaft hatte solche Spekulationen immer als falsch und ohne jede Grundlage bezeichnet. Bundesanwalt Valentin Roschacher habe den Swiss-Verwaltungsrat nicht vorab über die Ausdehnung des Strafverfahrens unter anderem auf Dosé informiert.

Die Ermittlungen des ausserordentlichen Bundesanwalts Peter Heuberger verliefen laut dem Zuständigen im EJPD, Rene Bühler, im üblichen Rahmen.

Augenschein in der Bundesanwaltschaft

Bühler geht davon aus, dass Heuberger Einvernahmen mit Zeugen und Auskunftspersonen durchgeführt sowie einen Augenschein in der Bundesanwaltschaft genommen hat.

Ob jemand und wer konkret verdächtigt wurde und welcher Kreis von Mitarbeitenden über den Entscheid in Kenntnis waren, wollte Bühler nicht sagen.

Und ob Bouw vernommen wurde, liess Bühler ebenfalls offen.

Mit der Einstellung des Verfahrens ist laut Bühler weiter klar, dass keinerlei vertraulichen Informationen an den Verwaltungsrat der Swiss geflossen sind.

swissinfo und Agenturen

Am 10. März gab der damalige Chef der Swiss, André Dosé, überraschend seinen Rücktritt bekannt.
Genau zwei Tage später wird bekannt, dass die Bundesanwaltschaft eine Ermittlung gegen Dosé einleitet, im Zusammenhang mit dem Absturz einer Crossair-Maschine im Jahr 2001.
Diese Chronologie führte in einigen Medien zum Verdacht, Dosé habe Vorabinformationen aus der Bundesanwaltschaft selbst erhalten.

Beliebte Artikel

Meistdiskutiert

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft