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Fall Bellasi: Untersuchungsrichterin wird Fall entzogen

Neues im Fall Bellasi: Die eidgenössische Untersuchungsrichterin Monique Saudan ist über ein Interview gestolpert. Das Bundesgericht erklärte ihre Aussagen für unzulässig. Sie sei befangen. Der Fall wird ihr entzogen.

Saudan muss die Akten nun an einen ihrer Stellvertreter zur Weiterbearbeitung abgeben, befand die Anklagekammer des Bundesgerichts in einem am Freitag (29.09.) veröffentlichten Urteil. Der mutmassliche Millionenbetrüger im VBS, Dino Bellasi, und sein Verteidiger hatten in einem Ausstandsbegehren geltend gemacht, Saudan sei befangen und habe zudem Bellasi in seiner Ehre verletzt.

Eine Rechtsverweigerungsbeschwerde erachtete die Anklagekammer als gegenstandslos. Bellasi hatte geklagt, er sei über Einvernahmen nicht oder zu spät informiert worden, und die Untersuchungsrichterin habe ihm Akteneinsicht verweigert.

Interview als Stolperstein

Bellasi und sein Anwalt André Seydoux begründeten ihr Ausstandsbegehren vor allem mit einem Interview, das Saudan dem «Sonntags-Blick» gewährt hatte. Dabei ging es auch um ein «sicheres Haus», das Bellasi auf Geheiss seiner Vorgesetzten in Graz mit bei der Nationalbank bezogenen Geldern in Auftrag gegeben haben wollte.

Die Zeitung fragte Saudan, ob nicht gerade Lage und Grösse des Hauses für die Version des Stützpunktes sprächen. Saudan verneinte. Das Haus liege in einer Gegend, wo jeder jeden kenne. Im Dorf habe man in Kenntnis des Vorlebens von Frau Bellasi angenommen es entstehe ein Bordell. In der Beschwerde bemängelt Bellasi, damit sei er in die Nähe der Prostitution und Zuhälterei gerückt worden.

Zur Zeit, als Bellasi das Bauland kaufte, hielten sich auch drei hohe Militärs zusammen mit ihm im selben Hotel auf. Die Zeitung fragte, ob diese nicht auf dem Bauplatz gewesen seien, was Saudan aufgrund der Aussage eines Offiziers völlig ausschloss.

Ungefragt «skandalöses ‚Lesefutter'» geliefert

«Bedenken» erwecke schon die Tatsache, dass Saudan sich vorbehaltlos auf den Fragenkatalog einer Zeitung einliess, befand die Anklagekammer. Dabei sei es nicht nur um den Stand der Untersuchung gegangen, sondern auch um persönliche Einschätzungen.

Es sei nicht Sache einer Untersuchungsrichterin, in der Öffentlichkeit Beweise zu würdigen. Dies hatte sie mit ihrer Aussage, der Offizier spreche die Wahrheit, getan. Gleichzeitig stellte sie Bellasi als Lügner hin.

Sie habe die Grenzen ihrer Informationsaufgabe verkannt. Ungefragt habe sie zudem noch Spekulationen über ein mögliches Bordell kolportiert und damit «skandalöses ‚Lesefutter'» geliefert. Dies stelle einen schweren Fehler dar, rügte das Bundesgericht.

Anhand dieser Beweislage erachtet die Anklagekammer Saudan als voreingenommen. Die Befürchtungen des beschuldigten Bellasi, dass die Ermittlungen nicht mehr mit der nötigen Objektivität geführt würden, seien nachvollziehbar, befand das Gericht.

Informationen zulässig

Nicht in Abrede stellt die Kammer, dass die Untersuchungsrichterin das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit in dem aufsehenerregenden Fall befriedigen durfte. Eine Untersuchungsrichterin dürfe auch ihre Meinung offen darlegen, aber keine Vorverurteilung vornehmen.

Auch ungeschickte Äusserungen gegenüber der Presse sprächen nicht unbedingt für eine Befangenheit. Allerdings könne ein Angeschuldigter durchaus Tatsachen vorbringen, die sein Misstrauen in die Unbefangenheit des Richters objektiv rechtfertigen. Bellasi erhält eine Entschädigung von 1200 Franken.

Bundesanwaltschaft erwartet Verzögerung

Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft schloss gegenüber der Nachrichten-Agentur sda nicht aus, dass es durch den Wechsel zu einer Verzögerung im komplexen Haftfall kommen könnte. Inwiefern die Affäre weitere Folgen für Untersuchungsrichterin Saudan haben könnte, wurde offengelassen.

swissinfo und Agenturen

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