Ist Mehrwertssteuer auf Prüfungsgebühr illegal?
Der Kaufmännische Verband und der Gewerbeverband werfen den eidgenössischen Steuerbehörden die illegale Besteuerung von Bildung vor. Gegen den Willen des Parlaments würden nach einer Praxisänderung nun Mehrwertsteuern auf Prüfungen erhoben.
Der Schweizerische Kaufmännische Verband (SKV) und der Schweizerische Gewerbeverband (SGV), beklagen die Verrechnung des vollen MWST-Satzes auf Prüfungsgebühren.
In den Beratungen im Parlament zum MWST-Gesetz seinerzeit, war allen klar, dass Bildung nicht besteuert werden soll. Nun ist aber dem SKV unvermittelt und ohne Begründung eine MWST-Rechnung von über 1,5 Mio. Franken für die letzten fünf Jahre ins Haus geflattert. Dabei handelt es sich um die Mehrwert-Steuer für Prüfungsgebühren. Nun müsse der SKV aus «existentieller Not» künftig die Steuer von den Prüflingen einfordern.
Notfalls bis vor Bundesgericht
Der Verband werde die Steuerforderungen auf dem Rechtsweg anfechten und bis vor Bundesgericht gehen, sagte SKV-Generalsekretär Edi Class. Wie der SKV seien auch andere Verbände mit Millionenforderungen der Steuerverwaltung überrascht worden.
Spitzfindig
Die Steuerverwaltung trennt zwischen Ausbildung und Prüfung, sagt diese. Deshalb werde der Teil «Prüfung» besteuert. Spitzfindig sei das, sagte Christian Herrmann, Zentralpräsident des Schweizerischen Treuhänder-Verbandes. Prüfungen seien der krönende Abschluss einer Ausbildung und damit deren integrierter Bestandteil.
Laut MWST-Gesetz sind in der Schweiz medizinische Leistungen, Krankenkassenprämien, Wohnungsmieten, Kultur, Sport, Erziehung und Bildung von der MWST ausgenommen. Grundbedarf wie Nahrungsmittel und die Hotellerie profitieren von einem reduzierten Satz.
swissinfo und Agenturen
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