Jubiläums-Aktion Einbürgerung
Aus Anlass der 500-jährigen Zugehörigkeit des Baselbiets zur Eidgenossenschaft 2001 schlägt die Regierung dem Landrat eine Einbürgerungsaktion für Ausländer vor. Die Reaktionen sind unterschiedlich.
Ganz klar wird in Liestal betont, dass die Jubiläums-Aktion keine erleichterte Einbürgerung sei. Es gehe bei der Aktion lediglich um die Höhe der Gebühr, welche Eingebürgerte zu entrichten haben. Die Vorlage selber geht auf ein Postulat der Sozialdemokraten, SP zurück, das der Landrat im Februar klar überwiesen hatte.
Die Vernehmlassung, die Antworten von interessierten politischen und gesellschaftlichen Kreisen zu diesem Thema, habe völlig kontroverse Reaktionen ergeben. Dies reiche von vorbehaltloser Zustimmung bis zu totaler Ablehnung der Vorlage. Deshalb unterbreitet die Regierung dem Landrat (Parlament) den Entwurf ohne Änderungen.
Stichdatum 13. Juli 2001
Gegen die Jubiläums-Einbürgerungsaktion hatte sich zuvor der Baselbieter Gemeindeverband gewehrt. Er meinte, für Einbürgerungen seien die Gemeinden zuständig. Es würde also deren Autonomie beeinträchtig. Die Regierung betont nun, dass der Kanton im Vergleich zu den Bürgergemeinden wesentlich mehr Aufwand für die Bearbeitung der Einbürgerungsgesuche habe.
Konkret
Konkret soll keine Gebühr für das Kantonsbürgerrecht erhoben werden, das derzeit 700 Fr. kostet. Die Bürgergemeinden sollen maximal 1000 Fr. für das Gemeindebürgerrecht verlangen. Heute beziehen sie von der eingebürgerten Person üblicherweise einen Zwölftel des steuerbaren Jahreseinkommens.
Wer könnte profitieren?
An der Aktion interessierte ausländische Staatsangehörige müssen ihr Einbürgerungs-Gesuch zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember
2001 beim Bund einreichen. Und sie müssen am 13. Juli 2001 – dem
Stichtag der 500-jährigen Zugehörigkeit zur Eidgenossenschaft – während mindestens 20 Jahren im Baselbiet gewohnt haben.
swissinfo und Agenturen
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