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Kampf gegen die Abtreibungspille

Die Gruppierung "Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind" (SHMK) hat beim Gesundheits-Departement St. Gallen die Vertriebsbewilligung der Abtreibungspille Mifegyne angefochten. Ziel ist laut den Abtreibungs-Gegnern ein Verbot in der ganzen Schweiz.

Die Organisation lässt nicht locker. Die SHMK war im letzten Januar vom
Bundesgericht auf die kantonalen Instanzen verwiesen worden, nachdem sie gegen die Zulassung durch die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) Beschwerde eingereicht hatte.

Arzt «Gehilfe» der Abtreibung

Der Vertrieb der Mifegyne verstosse gegen kantonales wie auch gegen Bundesrecht, argumentiert SHMK in ihrer erneuten Anfechtung. Eine Abtreibung müsse laut Gesetz von einem Arzt vorgenommen werden. Dies sei bei Mifegyne nicht der Fall, nehme die Frau die Pille doch zu Hause ein. Der Arzt leiste somit Gehilfenschaft zur Abtreibung.

Kassenpflicht bleibt

Zudem sei die Frau einer erheblichen Gefahr ausgesetzt und könne unter Umständen nicht mehr in die Klinik zurückkehren. Auch werde durch den grossen Zeitdruck bei einer Abtreibung mit Mifegyne das Gutachten eines zweiten Arztes unterlaufen.

Die Organisation befürchtet zudem eine Zunahme der Abtreibungen. Die SHMK erwägt weitere Anfechtungen in anderen Kantonen. Nicht betroffen von der Anfechtung ist laut SHMK die Kassenpflicht der Pille.

Die Abtreibungspille war vor zehn Jahren erstmals in Frankreich (unter dem Namen «Mifepreston»)zugelassen worden.Die Wirkung besteht – einfach gesprochen in dem Abbau der Gebärmutter-Schleimhaut (Endometrium), was ein Abgang des eingenisteten Embryos bzw. Foetus bewirkt.

swissinfo und Agenturen

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