Karate-Kuh muss vorläufig im Stall bleiben
Die Karate-Kuh "Loveley" darf ihre starken Knochen vorläufig nicht in den Dienst der Milch-Werbung stellen. Dies hat das Bundesgericht am Dienstag (31.10.) für die Dauer des hängigen Verfahrens verfügt.
Die umstrittenen Inserate des Verbandes Schweizer Milchproduzenten zeigten unter dem Slogan «Milch gibt starke Knochen» die Karate-Kuh «Loveley» als unterste der Bremer Stadtmusikanten und wie sie eine Steinplatte zertrümmert. Stein des Anstosses war die Aussage im Kleingedruckten, wonach das Kalzium in der Milch mithelfe, der Knochen-Brüchigkeit im Alter, der Osteoporose, vorzubeugen. Dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist diese Werbung ein Dorn im Auge. Laut BAG handelt es sich dabei um eine Heilanpreisung, die mit dem Lebensmittelgesetz nicht vereinbar sei.
EDI geht vor Bundesgericht
Gestützt auf eine Intervention des BAG untersagte das kantonale Laboratorium in Bern den Milchproduzenten die Verwendung der Werbebotschaft. Das Berner Verwaltungsgericht dagegen entschied im Sommer mit knapper Mehrheit, dass weder die Heil- noch die Lebensmittelgesetzgebung eine gesetzliche Grundlage biete, um ein behördliches Verbot für diese Art Werbung auszusprechen. Gegen diesen Entscheid rief das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) das Bundesgericht an und verlangte, dass den Milchproduzenten für die Dauer des höchstrichterlichen Verfahrens verboten wird, die Milch quasi als Heilmittel anzupreisen.
Im Interesse der Rechtssicherheit und des Schutzes der öffentlichen Gesundheit ist es gemäss Verfügung aus Lausanne nun den Milchproduzenten während des Prozesses zuzumuten, auf die umstrittene Werbebotschaft zu verzichten. Das Bundesgericht will den Interessen des Milchverbandes insofern Rechnung tragen, «als es sich um eine möglichst rasche Klärung der Rechtslage bemühen wird».
swissinfo und Agenturen
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