Keine Berufung im Swissair-Prozess
Die Zürcher Staatsanwaltschaft verzichtet auf eine Berufung im Swissair-Prozess, bei dem alle 19 Angeklagten freigesprochen wurden.
Sie beurteilt die Erfolgschancen bei einer Fortsetzung des Verfahrens zu den behandelten Anklagepunkten als zu gering. Drei weitere Prozesse, diesmal zivilrechtliche, werden 2008 stattfinden.
Zur Begründung des Entscheids schreibt die Staatsanwaltschaft in einem Communiqué, sie sei nach eingehender Prüfung der seit dem 9. August vorliegenden schriftlichen Urteile und der Berufungschancen zum Schluss gekommen, auf Rekurse zu verzichten.
Die ausführlichen Urteilsbegründungen der Freisprüche seien in wesentlichen Punkten juristisch nachvollziehbar. Wo noch Zweifel bestünden, müsse zu Gunsten von Mario Corti und den anderen 18 Angeklagten entschieden werden.
Unmittelbar nach dem mündlichen Urteil hatte der leitende Staatsanwalt Christian Weber noch vor den Medien in Bülach gesagt, dass er in einigen Anklagepunkten gute Chancen in der nächsten Instanz sehe.
Das Bezirksgericht Bülach hatte am 7. Juni alle 19 Angeklagten im Swissair-Prozess freigesprochen und mit insgesamt 3 Mio. Fr. entschädigt.
Der letzte Chef der Swissair, Mario Corti, der als einziger Angeklagter eine Gefängnisstrafe riskierte, erhielt 488’000 Franken Entschädigung. Die anderen zwischen 80’000 und 230’000 Franken. Die Anklage hatte Freiheitsstrafen zwischen 6 und 28 Monaten sowie hohe Geldstrafen verlangt.
Zurückhaltende Gerichte
Nun kommt die Staatsanwaltschaft zum Schluss, dass die Gerichte bei der Beurteilung von komplexen wirtschaftlichen Entscheidungen zurückhaltend sind, vor allem wenn keine Bereicherungsabsicht der Angeklagten im Spiele ist.
In seiner fast vierstündigen Urteilsverkündigung hatte der Gerichtsvorsitzende Andreas Fischer die Anklage der Staatsanwaltschaft Punkt für Punkt zerpflückt. Es gebe keinen Beweis, dass die Angeklagten willentlich dem Swissair-Konzern geschadet hätten. Damit fehle der Vorsatz, der für einen strafrechtlichen Tatbestand erforderlich sei.
Teilweise habe die Staatwaltschaft nicht mal den Beweis erbracht, dass die vorgeworfenen Handlungen tatsächlich zu einem Schaden bei der SAirGroup geführt hätten.
Neuenburger Regierung in Berufung
Ende August hatte die Neuenburger Regierung bestätigt, dass sie vorsorglich eine Berufung gegen das Urteil der ersten Instanz eingereicht hat. Die Regierung habe diesen Entscheid nach Prüfung des schriftlichen Urteils getroffen, teilte sie mit. Der Neuenburger Staatsrat hat noch bis am Montag Zeit, die Rekursbegründung einzureichen.
Der Kanton Neuenburg besass beim Zusammenbruch der Swissair 2700 Aktien der SAirGroup. Zudem hatte die Pensionskasse des Staatspersonals der Airline 700’000 Franken Kredit gegeben. Insgesamt kostete das Swissair-Debakel die Neuenburger Staatskasse rund eine Million Franken.
Im weiteren hatten nach der Urteilsverkündung die belgische Regierung sowie die von Belgien gehaltene Firma Société fédérale d’Investissements Berufung angekündigt.
swissinfo und Agenturen
Der Zusammenbruch der Swissair ist die grösste Pleite in der Schweizer Wirtschaftsgeschichte und eine der grössten auch auf europäischem Niveau.
Die Bemühungen, die Flug-Gesellschaft zu retten, verschlangen rund 4 Mrd. Franken – private und öffentliche Mittel. Daraus resultierte die Gründung der Nachfolge-Gesellschaft Swiss.
Rund 9000 Arbeitsplätze gingen wegen des Konkurses verloren. Ein Teil der ehemaligen Swissair-Angestellten wurd von der Swiss übernommen.
In der Liquidationsphase haben über 13’000 Gläubiger Entschädigungen von fast 49 Mrd. Fr. gefordert. Der Liquidator hat Forderungen von 9,7 Mrd. Fr. zugelassen. Nur 1,6 Mrd. Fr. standen zur Deckung zur Verfügung.
Der Strafprozess gegen 19 ehemalige Verantwortliche der Swissair hat vom 16. Januar bis 9. März 2007 stattgefunden.
Die Staatsanwaltschaft beantragte für die Angeklagten Gefängnisstrafen zwischen 6 und 28 Monaten und Bussen zwischen 40’000 Fr. und einer Million.
Am 7. Juni hat das Bezirksgericht Bülach im Kanton Zürich alle Angeklagten freigesprochen. Zudem wurden ihnen Entschädigungen in der Gesamthöhe von 3 Mio. zugesprochen.
Unabhängig vom Strafprozess finden nächstes Jahr mehrere Zivilprozesse statt. Der Swissair-Sachverwalter fordert rund 600 Mio. Franken zurück.
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