Mutmassliche Jihad-Kämpfer vor Gericht
Die Witwe eines Selbstmordattentäters und ihr neuer Ehemann müssen sich am Mittwoch vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verantworten. Das Paar soll zu Gewalt aufgerufen haben.
Der Prozess gilt auch als Bewährungsprobe für die Bundesanwaltschaft. In einem Terrorismusprozess Anfang Jahr hatte der stellvertretende Bundesanwalt Claude Nicati eine Niederlage erlitten.
Mit der gebürtigen Marokkanerin Malika El Aroud steht am Mittwoch erstmals eine international bekannte Jihadistin vor den Schranken des Bundesstrafgerichts.
Die 48-Jährige lebte zusammen mit ihrem Partner, dem Hauptangeklagten Tunesier M.G. in Düdingen im Freiburgerland, bevor sich das Paar im August letzten Jahres nach Belgien absetzte.
M.G. wird vorgeworfen, von der Schweiz aus verschiedene Internetseiten geschaffen und betrieben zu haben, welche Diskussionsforen enthielten, die mit seiner Zustimmung als Informationsplattform für terroristische Gruppierungen aus dem islamistischen Umfeld benutzt worden sind. Die Anklage lautet auf Beteiligung und Aufbau einer kriminellen Organisation.
Grässliche Videos
Der verfahrensführende, stellvertretende Bundesanwalt Claude Nicati ist überzeugt, dass über diese Internetseiten die Verbreitung rassenbedingter Gewalt gefördert und Rassenhass geschürt wurde. Genutzt wurde die Plattform angeblich auch bei der Verbreitung von Attentatsbekennungen und Drohungen gegenüber westlichen Ländern.
Auch Anleitungen zum Herstellen von Sprengstoff soll es gegeben haben. Und verbreitet wurden offenbar auch Bilder sowie Filmausschnitte, welche die Hinrichtung und Verstümmelung von Menschen zeigen. Einige Videoausschnitte sollen vor Gericht gezeigt werden.
Nicati klagt wegen Unterstützung einer kriminellen Organisation und öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit. Der Angeklagten Malika El Aroud wird vorgeworfen, ihren neuen Ehemann in allen kriminellen Machenschaften beraten, inspiriert, ermutigt und unterstützt zu haben, sozusagen als Kopf der Aktivitäten gewirkt zu haben.
Witwe eines Selbstmordattentäters
Mit El Aroud wird eine überzeugte Islamistin vor Gericht angeklagt. Sie ist bekannt als Witwe von Abdessater Dahmane, der am 9. September 2001 – zwei Tage vor den Anschlägen von Washington und New York – den legendären Anti-Taliban-Führer Ahmad Schah Massoud in einem Selbstmordanschlag in Afghanistan tötete.
Letztes Jahr noch erzählte die Angeklagte, die gewöhnlich in einer schwarzen Burka auftritt, einem Reporter von CNN beim Besuch in ihrer Wohnung in Düdingen, dass sie Osama Bin Laden liebe. Und: «Im Islam ist es das Höchste, Witwe eines Märtyrers zu sein.»
El Aroud floh von Afghanistan nach Belgien, später lebte sie mit dem inzwischen geehelichten M.G. in der Schweiz. Die beiden Angeklagten waren im Februar 2005 an ihrem Wohnort von Bundespolizisten verhaftet worden und verbrachten 10 beziehungsweise 24 Tage in Untersuchungshaft.
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Bundesstrafgericht
Präsenz im Gerichtssaal nicht garantiert
Für die angeblich entwürdigenden Umstände der Verhaftung schwor Malika El Aroud laut der Westschweizer Tageszeitung La Liberté Rache. Ob das Paar am Mittwoch zum Prozess in Bellinzona erscheinen wird, ist indes fraglich.
Claude Nicati steht in diesem Verfahren unter Druck. In seinem ersten Terrorismus-Prozess in diesem Frühjahr erlitt er eine Schlappe. Das Bundesstrafgericht sprach am 28. Februar fünf Jemeniten sowie einen Somalier und einen Iraker vom Vorwurf der Beteiligung und Unterstützung einer kriminellen Organisation wegen Mangel an Beweisen frei.
Nicati hatte sich damals über die Freisprüche erstaunt gezeigt. Experten fragen sich, ob die Beweiskette dieses Mal enger geknüpft ist. Der Prozess dauert voraussichtlich nur einen Tag. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
swissinfo, Gerhard Lob, Bellinzona
Zum zweiten Mal wird am Bundesstrafgericht in Bellinzona eine Hauptverhandlung im Kontext terroristischer Aktivitäten geführt. Der erste Prozess endete mit Freisprüchen wegen Mangels an Beweisen. Das Urteil erfolgte am 28. Februar 2007.
Der stellvertretende Bundesanwalt Claude Nicati verlangt unter anderem eine Verurteilung gemäss Artikel 260ter des Strafgesetzbuches. Demnach wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft, wer sich an einer geheimen Organisation beteiligt, die den Zweck verfolgt, Gewaltverbrechen zu begehen.
Diese Bestrafung ist auch möglich, wenn die Organisation ihre verbrecherische Tätigkeit ganz im Ausland ausübt. Bisher kam es in der Schweiz erst zu sehr wenigen Verurteilungen in Anwendung dieses Artikels.
In der Schweiz gibt es derzeit noch zwei hängige Verfahren im Zusammenhang mit Terrorismus.
Ein saudischer Geschäftsmann wird beschuldigt, hohe Geldsummen von seinem Konto in der Schweiz an angebliche Al-Kaida-Mitglieder transferiert zu haben. Der Fall liegt seit Juni 2005 beim Untersuchungsrichter.
Im vergangenen September wurde eine Voruntersuchung gegen mehrere in der Schweiz verhaftete Personen aus Nordafrika eröffnet. Sie werden beschuldigt, an der Planung von Anschlägen auf israelische Flugzeuge beteiligt zu sein.
Dagegen wurde der Fall des ägyptischen Geschäftsmannes Youssef Nada und seiner Bank Al Taqwa wegen ungenügender Beweise klassiert. Der Mann ist noch auf der Verdächtigen-Liste der UNO und befindet sich in Italien unter Hausarrest.
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