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Nationalrat für Reorganisation der Export-Förderung

Die Exportförderung des Bundes wird reorganisiert: Kleine und mittlere Unternehmen sollen verstärkt profitieren. Der Nationalrat hat das neue Exportförderungsgesetz gutgeheissen. Weil darin ethische Grundsätze fehlen, lehnt die Linke das Gesetz ab.

Mit 97 gegen 63 Stimmen bei 12 Enthaltungen stimmte der Nationalrat am Mittwoch (20.09.) als Zweitrat dem Bundesgesetz zur Förderung des Exports zu. Der Erlass soll das aus dem Jahr 1927 datierende Regime ablösen.

Für die Exportförderung mit Information, Beratung und Auslandmarketing in den Jahren 2001, 2002 und 2003 sind 40,8 Mio. Franken vorgesehen. Diese Mittel sollen vor allem kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) zu Gute kommen, die zwar exportfähig, aber im Export unerfahren sind. In Abweichung zum Ständerat nahm der Nationalrat diese Zielsetzung explizit ins Gesetz auf.

Diskussion um Ethik

Während Eintreten nicht bestritten wurde, gab es bei der Detailberatung eine Diskussion um ethische Grundsätze. Von linker Seite wurde verlangt, dass Exportförderung nur für Länder gewährt werden soll, in denen die Menschenrechte sowie Umwelt- und Sozialstandards eingehalten werden. Unternehmen, die Schmiergelder zahlen, sollen von Fördermassnahmen ausgeschlossen werden.

Die Kommissionsmehrheit argumentierte, die Achtung der Menschenrechte und der Umweltschutz würden über internationale Abkommen geregelt. Eine Verankerung solcher Standards im Exportförderungsgesetz schiesse über das Ziel hinaus.

Der Unternehmer Johann Schneider (FDP/BE) erklärte, «in der Regel» wüssten die Firmen, was sich gehört. «Verlangen sie von den Exporteuren nur Anstand und fesseln sie sie nicht zusätzlich im Gesetz» sagte er an die Adresse der Minderheit.

Für Remo Gysin (SP/BS) ist die Einhaltung ethischer Grundsätze bei Exportentscheiden gerade keine Selbstverständlichkeit. Ruedi Baumann (Grüne/BE) betonte, die Aussenwirschaftspolitik sei Teil der Aussenpolitik. Über deren Grundsätze dürfe sich auch das Exportförderungsgesetz nicht hinwegsetzen.

Nach längerer Diskussion lehnte der Rat alle Anträge ab. Weitere Neuerungen blieben dagegen unbestritten: Vom Ständerat übernahm der Nationalrat die Bestimmung, dass jene Organisation, die sich mit der Exportförderung befasst, einen Leistungsauftrag erhalten soll. Für Bundesrat Pascal Couchepin ist es «sehr, sehr wahrscheinlich», dass die verwaltungsunabhängige Zentrale für Handelsförderung (OSEC) diesen Auftrag erhält.

Von einer Ausschreibung nach WTO-Beispiel, wie von linker Seite gefordert, wollte der Volkswirtschaftsminister nichts wissen. Nötig sei aber eine Restrukturierung der OSEC, wie sie auch vom Rat gefordert wurde. Für diese Neuausrichtung sieht das Gesetz 3,6 Mio. Franken vor.

Neben der OSEC sollen Botschaften, Konsulate und Handelskammern Türöffnerdienste für den Export leisten. Um die diplomatischen Aussenposten besser für diese Aufgabe auszubilden, bewilligte der Nationalrat einen Kredit von 4,5 Mio. Franken und schuf damit eine weitere Differenz zum Ständerat.

swissinfo und Agenturen

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