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Neue Proteste Asylsuchender in Lausanne

Äthiopische und erithreische Asylsuchende vor dem Grossrats-Gebäude in Lausanne. Keystone

168 äthiopische und eritreische Asylsuchende, deren Gesuche abgelehnt wurden, haben in Lausanne für die Regularisierung ihres Aufenthalts demonstriert.

Die Situaton dieser Personen ist besonders prekär, weil ihre Heimatländer keine zwangsweise abgeschobenen Landsleute aufnehmen.

Vor dem Grossratsgebäude in Lausanne demonstrierten 168 äthiopische und eritreische Asylsuchende für einen regulären Aufenthalt. Sie traten an die Öffentlichkeit, weil der Kanton ihnen die Arbeitsbewilligung entzogen hat.

Die Situation dieser Gruppe gilt als äusserst schwierig: Ihre Heimatländer wollen keine zwangsweise abgeschobenen Landsleute aufnehmen.

Freiwilligkeit forcieren

Äthiopien und Eritrea wollen sie nur wieder ins Land lassen, wenn sie freiwillig heimkehren, wie Karine Povlakic von der juristischen Hilfe für Exilbürger (SAJE) erklärte.

Genau diese freiwillige Heimkehr will die Waadtländer Regierung nun erzwingen. So beschloss der Regierungsrat vor rund einem Monat, ihnen die Arbeitserlaubnis zu entziehen. Die Arbeitsbewilligungen werden Ende Juli auslaufen.

Bislang waren die meisten von ihnen im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung N. Der Kanton Waadt hatte während mehrerer Jahre eine eigene Politik verfolgt und entgegen den Vorgaben des Bundes den weiteren Aufenthalt rechtskräftig abgewiesener Asylsuchender toleriert.

Ende der «Exception Vaudoise»

Als «Exception Vaudoise» wurde auf die Ausschaffung abgewiesener Asyl-Suchender verzichtet. Mittlerweile hat sich die Waadt verpflichtet, die Bundesentscheide zu respektieren und die Rückkehr der Abgewiesenen nötigenfalls mit Zwangsmassnahmen durchzusetzen.

Die Demonstranten hielten den Waadtländer Grossräten Plakate und Transparente mit Sätzen wie «Wir arbeiten seit Jahren in der Schweiz» oder «Unsere Kinder sind in der Schweiz geboren» entgegen. Ihnen bleibe nur die Sozialhilfe oder die Illegalität, sagten Vertreter der Gruppe an einer Medienkonferenz.

Familienbüchlein schon vorhanden

Sie seien «zutiefst enttäuscht» und «zornig». Sie seien hier integriert und würden Steuern und Sozialversicherungs-Beiträge zahlen. Manch eine Demonstrantin mit Kindern hielt ein Waadtländer Familienbüchlein in die Höhe.

Bislang war innerhalb des asylpolitischen Hin und Her zwischen Bund und Waadt recht wenig von dieser Gruppe von Abgewiesenen zu hören gewesen. Bei der von Justizminister Christoph Blocher der Waadtländer Regierung zugesicherten Überprüfung von 1523 Asyl-Dossiers war die damals noch 175 Personen umfassende Gruppe direkt ausgesondert worden.

Ihre Dossiers wurden wegen der abweisenden Haltung Äthiopiens und Eritreas nicht neu überprüft.

Arbeitgeber zeigen Solidarität

Die Gründe für ihre Flucht aus Äthiopien seien politischer Natur, erklärten Mitglieder der Gruppe weiter. Sie wollten den Schweizern nicht die Arbeit wegnehmen. Die Gruppe hat nun beim Kantonalen Amt für Asylsuchende beantragt, ihre Situation neu zu prüfen.

Verschiedene Arbeitgeber hätten im übrigen ihre Solidarität mit ihren Angestellten ausgedrückt, so etwa eine Direktorin eines Alterspflegeheims. Sie teilte schriftlich mit, dass sie sich weigere, ihrer äthiopischen Angestellten zu kündigen.

Weder regularisieren noch ausweisen

Seitens des Bundesamts für Migration (BFM) spricht man von einer «schmerzhaften Lage». «Wir sehen zurzeit keine Lösung», sagte BFM-Sprecher Dominique Boillat. Die Äthiopier und Eritreer könnten weder ihren Status regularisieren noch ausgewiesen werden.

Sie befänden sich nicht in einer Lage äusserster Not und würden bei einer Rückkehr in die Heimat keine Vergeltungsmassnahmen befürchten müssen, so Boillat. Trotzdem könnten sie auch nicht ausgewiesen werden, da sie die Zusammenarbeit verweigerten und keine Papiere beschafften.

swissinfo und Agenturen

2002 begannen die Waadtländer Behörden, die Dossiers von rund 2000 Asylsuchenden zu regeln, deren Asylgesuche vom Bund bereits abgewiesen worden waren.

Nach einer ersten Durchsicht überwies die Waadtländer Behörde die Dossiers von 1280 Personen an das Bundesamt für Flüchtlinge (heute Bundesamt für Migration) und verlangte eine Revision der Ausweisungsanträge.

175 Dossiers wurden vom Bundesamt ohne weiteres Überprüfen abgelehnt. Diese betreffen die protestierenden Äthiopier und Eritreer. Sie konnten nicht zurückgewiesen werden, da die Behörden ihrer Länder sich einer erzwungenen Rückweisung entgegen stellen. Deren Dossiers sind bis heute nicht geregelt.

Von den anderen 1105 Dossiers haben 582 Personen eine provisorische Bewilligung erhalten. 523 Asylsuchende schliesslich erhielten erneut eine Absage des Bundes.

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