Prozess gegen acht Canyoning-Verantwortliche
Acht beim Canyoning-Unglück vom 27. Juli 1999 im Berner Oberland im Einsatz stehende Angestellte und Leiter der Firma Adventure World müssen sich vor Gericht verantworten. Das Unglück hatte 21 jungen Menschen das Leben gekostet.
Die acht Personen werden sich wegen fahrlässiger Tötung vor dem Einzelgericht Interlaken-Oberhasli zu verantworten haben, wie Untersuchungsrichter Martin Trapp am Mittwoch (01.11.) in Interlaken bekannt gab.
Es handelt sich um die drei Verwaltungsräte, die beiden Basisleiter, den Lead-Guide Canyoning und zwei Guides von Adventure World. Den Termin wird das Gericht festlegen.
Zur langen Dauer der Voruntersuchung sagte Trapp, dass auch die Ermittlungen der Unglücksursache aufwändig gewesen wären. Noch letztes Jahr stand für die Behörden fest, dass die Wasserwalze, hervorgerufen durch ein Gewitter, die Teilnehmenden an der Tour mitgerissen hatte.
Der Untersuchungsrichter musste zudem jeden Fall einzeln prüfen und entscheiden, ob er an das urteilende Gericht zu überweisen sei oder nicht. Viel Zeit nahm auch in Anspruch, dass sich die Parteien zum Ergebnis der Untersuchung äussern und Beweisanträge stellen konnten.
Drei Guides entlastet
Aufgehoben wurde die Untersuchung gegen drei Guides, in deren Gruppen keine Opfer zu beklagen waren. Zwei Guides kommen nicht vor Gericht, weil in ihrer vierten und letzten Gruppe keine Personen ums Leben kamen, wie Trapp ausführte. Die Verantwortlichkeit der beiden Guides habe sich auf die von ihnen geführte Gruppe beschränkt.
Auch das gegen den Guide der ersten Gruppe geführte Strafverfahren wurde aufgehoben, obwohl eine als zweite Leiterin mitwirkende Frau ums Leben kam. Sie rettete mehrere Teilnehmer des Canyoning-Abenteuers. Der Guide hatte nicht bemerkt, dass sie zu Rettungszwecken erneut in den Bach gestiegen war.
Opfer-Anwalt: Bericht entspricht Erwartungen
Das Resultat der Voruntersuchung zum Canyoning-Unglück entspricht den Erwartungen des Anwalts der Opfer und Verletzten, Eric Blindenbacher. Seine Mandanten hätten Verständnis für den Ausgang, er sei für sie «nachvollziehbar».
Für sie sei zentral, dass es nun rasch zur Gerichtsverhandlung komme, sagte Blindenbacher auf Anfrage. Er rechnet nicht mit einem Termin beim Strafeinzelrichter des Gerichtskreises Interlaken vor Ende Jahr. Der Strafrahmen reicht von Busse bis zu einem Jahr Gefängnis unbedingt.
Beim Unglück im Sommer letzten Jahres kamen 21 Menschen im Alter zwischen 19 und 32 Jahren ums Leben. Es handelte sich um 18 Touristen und drei Guides des Trendsport-Anbieters Adventure World, das nach einem weiteren tödlichen Unglücksfall im Mai des laufenden Jahres in Konkurs ging.
14 der verunglückten Wildwasserschwimmer stammten aus Australien, wo der Vorfall besonders grosse Betroffenheit ausgelöst hatte. Die 45-köpfige Expedition war im Juli 1999 nach einem Gewitter von einer gewaltigen Wasserwalze erfasst worden. Eines der Opfer, eine 25-jährige Australierin, wird noch vermisst.
swissinfo und Agenturen
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