Rey mit neuer Klage auf Bahamas abgeblitzt
Der verurteilte Financier Werner K. Rey ist mit seiner neuen Klage auf den Bahamas gegen die Auslieferungsbedingungen des Karibik-Staates gescheitert. Weiter muss Rey der Schweiz die entstandenen Kosten für dieses Verfahren ersetzen.
Dies gab der Berner Staatsanwalt Beat Schnell am Donnerstag (29.06.) bekannt. Reys Klage, wonach er in der Schweiz zu mehr verurteilt worden sei, als in den Auslieferungsbedingungen vorgesehen, sei vom bahamesischen Oberrichter Hayton abgewiesen worden.
Der Oberrichter habe festgestellt, dass Reys Verurteilung in der Schweiz die
Auslieferungsbedingungen nicht verletze. Ausserdem sei Rey dazu verurteilt worden, der Schweiz die entstandenen Kosten für dieses Verfahren zu ersetzen, schreibt Schnell.
Rey war am vergangenen 14. Juni nach 1545 Tagen im Gefängnis freigekommen, nachdem er die erstinstanzliche Strafe von vier Jahren Zuchthaus verbüsst hatte.
Diese Strafe wegen versuchten Betrugs, Urkundenfälschung sowie betrügerischen Konkurses war zuvor vom bernischen Kassationshof bestätigt worden. Der 57-Jährige reiste kurz nach der Freilassung auf die Bahamas und machte seine Auslieferung an die Schweiz vom 2. Juni 1998 zum Gegenstand eines neuen Verfahrens.
swissinfo und Agenturen
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