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Schweiz leistet Rechtshilfe im Fall der Abacha-Konten

Die Schweiz leistet den nigerianischen Behörden im Fall des ehemaligen Diktators Sani Abacha (Bild) Rechtshilfe. Das hat das Bundesamt für Polizei (BAP) entschieden. Bisher sind in der Schweiz 645 Millionen US-Dollar gesperrt worden.

Die Schweiz leistet den nigerianischen Behörden im Fall des ehemaligen Diktators Sani Abacha (Bild) Rechtshilfe. Das hat das Bundesamt für Polizei (BAP) entschieden. Bisher sind in der Schweiz 645 Millionen US-Dollar gesperrt worden.

Das nigerianische Rechtshilfe richtet sich gegen den 1998 gestorbenen Abacha und 14 weitere Personen aus dessen Entourage. Die nigerianischen Behörden verdächtigen sie, die nigerianische Zentralbank jahrelang «systematisch geplündert» und Veruntreuung, Betrug, Urkundenfälschung und Geldwäscherei begangen zu haben.

Das BAP nimmt den Vollzug des Rechthilfegesuches selber an die Hand, teilte es am Freitag (21.01.) mit. Es arbeite eng mit dem Genfer Untersuchungsrichteramt zusammen, das bereits ein Strafverfahren wegen Geldwäscherei eröffnet und bisher 645 Millionen US-Dollar gesperrt hat.

Dieser Betrag dürfte sich laut BAP noch erhöhen, da die Banken und andere Finanzintermediäre gesetzlich verpflichtet sind, jeden begründeten Verdacht zu melden, dass bei ihnen angelegte Vermögenswerte kriminellen Ursprungs sein könnten. Die Meldepflicht beschränke sich nicht nur auf die Familie Abacha.

Das BAP verlängerte die vorsorgliche Sperre von 80 Millionen US- Dollar bis zum Abschluss des Rechtshilfeverfahrens. Es ordnete ferner die Sperre von weiteren Konten bei drei Banken in Genf und vier Banken in Zürich an.

Der zuständige Genfer Untersuchungsrichter Georges Zecchin wurde vom BAP beauftragt, die entsprechenden Bankunterlagen zu erheben und Vertreter dieser Banken als Zeugen einzuvernehmen. Er soll zudem Informationen aus seinem Strafverfahren, die für die Rechtshilfe nützlich sein könnten, dem BAP übergeben.

SRI und Agenturen

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