Schweiz soll internationalem Strafgerichtshof beitreten
Die Schweiz soll dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag beitreten. Der Bundesrat hat am Mittwoch (15.11.) eine Botschaft ans Parlament verabschiedet, in der er die Ratifizierung des Römer Statuts empfiehlt.
Aussenminister Deiss bezeichnete die Schaffung des Gerichtshofs und das daraus resultierende Ende der Straflosigkeit von Kriegsverbrechen als zentrales Anliegen der schweizerischen Aussenpolitik.
Das neue Gericht wird für besonders schwere Verbrechen zuständig sein, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes betreffen. Dazu gehören Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Der Gerichtshof wird dann tätig, wenn die für die Strafverfolgung in erster Linie zuständigen staatlichen Behörden nicht willens oder nicht in der Lage sind, die Verbrechen ernsthaft zu verfolgen.
Anders als das vom UNO-Sicherheitsrat eingesetzte Kriegsverbrechertribunal in Den Haag, das sich mit den Menschenrechts-Verletzungen und Kriegsverbrechen in Ruanda und dem ehemaligen Jugoslawien befasst, ist der künftige internationale Strafgerichtshof eine ständige Einrichtung. Schwere Verstösse gegen die Menschenrechte oder die Genfer Konventionen sollen ohne Umweg über den Sicherheitsrat direkt geahndet und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Von der Institution eines permanenten internationalen Strafgerichtshofes wird zudem eine präventive Wirkung erwartet.
Volksabstimmung verlangt
In der Vernehmlassung hatten Parteien und Kantone den Beitritt der Schweiz begrüsst. Allerdings hatte die Schweizerische Volkspartei (SVP) eine Volksabstimmung verlangt. Mit der Möglichkeit, auch eigene Staatsangehörige an eine internationale Behörde auszuliefern, werde ein verfassungsmässiger Grundsatz in Frage gestellt. Der Bundesrat hält zur Anpassung der schweizerischen Rechtsgrundlagen aber den Gesetzesweg für ausreichend und unterbreitet dem Parlament gleichzeitig mit der Ratifikationsvorlage einen entsprechenden Entwurf.
Schweiz als Wegbereiter
Die Schweiz hatte die Arbeiten zur Errichtung des Gerichtshofes laut dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) massgeblich unterstützt. Eine Staatenkonferenz hatte am 17. Juli 1998 in Rom mit überwältigender Mehrheit dem Römer Statut zur Gründung des Gerichts zugestimmt. Dieses wird seine Tätigkeit aufnehmen können, wenn 60 Staaten den Vertrag ratifiziert haben. Bisher haben dies erst 22 Staaten getan, jedoch seien in weiteren Ländern die Vorarbeiten so weit gediehen, dass mit einem In-Kraft-Treten in naher Zukunft gerechnet werden könne, teilte das EDA weiter mit. Die Ratifikation verpflichtet einen Vertragsstaat, mit dem Gerichtshof zusammenzuarbeiten und dessen Urteile anzuerkennen.
swissinfo und Agenturen
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