Schweizer Regierung beschliesst Sanktionen gegen Burma und die Taliban
Der Bundesrat hat gegen Burma und gegen die afghanischen Taliban Sanktionen beschlossen. Das burmesische Militärregime verletze die Menschenrechte andauernd. Den Taliban wird die Weigerung angelastet, den Terroristen Osama bin Laden auszuliefern.
Die Schweiz schliesst sich mit den Sanktionen im Fall Burma der EU an, im Fall der Taliban dem Sicherheitsrat der UNO. Die EU hatte im April eine Stellungnahme von 1996 bekräftigt, wonach das burmesische Militärregime sich systematisch menschenrechtswidrig verhalte und sich einem konstruktiven Dialog widersetze.
Die Sanktionen gegen Burma beinhalten insbesondere ein Auslieferungs-Verbot für Rüstungsgegenstände, das Einfrieren der im Ausland gehaltenen Mittel von Mitgliedern des Militärregimes sowie ein Einreiseverbot für diese. Weiter werden die nicht humanitäre Hilfe und Entwicklungsprogramme ausgesetzt.
Bezüglich der Taliban schliesst sich die Schweiz Massnahmen der UNO von November 1999 an. Auch hier werden Gelder gesperrt, und für die Taliban sowie aufgelistete juristische und natürliche Personen gilt ein Verbot der Geldüberweisung. Luftfahrzeuge der Taliban dürfen den schweizerischen Luftraum nicht benützen.
Bereits 1996 hatte die UNO gegenüber Afghanistan ein umfassendes Waffenembargo beschlossen. Der Bundesrat hat in seiner Verordnung deshalb auch ein Verbot für die Ausfuhr und Vermittlung von Rüstungsgütern erlassen. Dies steht im Einklang mit der bisherigen Praxis der Schweiz.
swissinfo und Agenturen
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