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Studie schlägt Massnahmen für wirkungsvolleren Strafvollzug vor

Die Anerkennung der Schuld und die Übernahme von Verantwortung sind die beste Voraussetzung dafür, dass Straftäter nicht rückfällig werden. Zu diesem Schluss kommt eine Studie, die am Freitag (14.01.) in Bern der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.

Die Anerkennung der Schuld und die Übernahme von Verantwortung sind die beste Voraussetzung dafür, dass Straftäter nicht rückfällig werden. Gemäss einer am Freitag (14.01.) in Bern vorgestellten Studie muss deshalb die Auseinandersetzung mit der Tat gefördert werden.

Von den rund 8’000 Personen, die jährlich eine Strafanstalt verlassen, werden nahezu die Hälfte rückfällig. Eine Studie im Auftrag des Bundesamtes für Justiz (BJ) hat die Gründe erforscht und schlägt Massnahmen vor. Sie beruht auf Erhebungen der Jahre 1989 bis 1993 und wurde am Freitag im Berner “Käfigturm” den Medien vorgestellt.

Nicht die Gesellschaft ist schuld

Entgegen weit verbreiteten Theorien seien an der Rückfälligkeit nicht so sehr die Ausgrenzung durch die Gesellschaft und auch nicht die Strafanstalten als angebliche “Schulen des Verbreches” schuld, stellt Autor Claudio Besozzi fest. Entscheidend sei, wie der Täter sich mit seiner Tat auseinandersetzt und auf die Strafe reagiert.

Gross ist die Wahrscheinlichkeit des Rückfalls gemäss Studie bei Drogenabhängigkeit oder dann, wenn sich die Tat “gelohnt” hat. Wesentlich geringer ist sie, wenn der Täter einsieht, dass die Tat das falsche Mittel war. Die beste Prognose hat der Entlassene, der seine Schuld einsieht, die Konsequenzen der Tat erkennt und bereit ist, Verantwortung zu übernehmen.

Strafe nicht nur absitzen

In den Mittelpunkt der resozialisierenden Bemühungen muss deshalb laut Besozzi die Auseinandersetzung mit der (verdrängten) Tat rücken. Mit dem Angebot zum “sozialen Lernen” während des Vollzugs müsse der Wille des Insassen gestärkt werden, nicht rückfällig zu werden. Das blosse “Absitzen” der Strafe und die Anpassung an die Anstaltsdisziplin seien schlechte Voraussetzungen.

Im übrigen würden die Weichen zum Rückfall oder zur Bewährung schon früher gestellt, sagte Besozzi. Die Gerichtsverhandlung müsse von einer “Degradierungszeremonie” zu einem “Ort der Mediation zwischen Richter und Täter werden”. Die Untersuchungshaft sei zu beschränken, denn sie dürfe nicht die Strafe vorwegnehmen.

Es braucht mehr Personal

Nach Auskunft von BJ-Sektionschefin Priska Schürmann bestätigen erfolgreiche Modellversuche den Befund der Studie. Auf der selben Linie liege die laufende Strafgesetzrevision, indem sie vermehrte alternative Sanktionen vorsehe und den Strafvollzug damit beauftrage, Fähigkeit und Willen der Gefangenen zu straffreiem Leben zu fördern.

Die Analyse Besozzis entspreche auch weitgehend den Erfahrungen in der Praxis, sagte Rolf König als Präsident der Konferenz der Strafanstaltsleiter. Wenn man die sozialpädagogische Betreuung weiter ausbauen wolle, brauche es freilich mehr und gut ausgebildetes Personal. Zur Zeit laste aber ein grosser Spardruck auf den Anstalten.

SRI und Agenturen

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