Untersuchungsrichterin Saudan wird strafrechtlich nicht belangt
Die Eidgenössische Untersuchungsrichterin Monique Saudan wird strafrechtlich nicht belangt. Sie sei mit dem Entzug des Falls Bellasi bereits hinreichend gemassregelt worden, urteilt die Verwaltungskommission des Bundesgerichts.
Sie habe zwar «skandalträchtiges Lesefutter» im Fall Bellasi geliefert.
Der Anwalt des mutmasslichen Millionenbetrügers und früheren Geheimdienstbuchhalters Dino Bellasi, Andre Seydoux, hatte Saudan wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und der Ehre seines Mandanten angezeigt. In einem parallelen Verfahren hiess die Anklagekammer des Bundesgerichts mit Entscheid vom 25. September das Ausstandsbegehren von Bellasi gegen die Untersuchungsrichterin gut.
Weitergehende Konsequenzen hat der Fall für Saudan nun aber nicht: Sofern ihr überhaupt ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorgeworfen werden könnte, wäre ihr Verschulden als leicht zu werten, urteilt die Verwaltungskommission in einem am Freitag (17.11.) veröffentlichten Entscheid. Mit dem Entscheid der Anklagekammer, die ihr Unbefangenheit abgesprochen und den Fall entzogen hatte, sei sie bereits hinreichend gemassregelt.
In der Wirkung sei dies einer disziplinarischen Massnahme ebenbürtig. Die Verwaltungskommission wies darauf hin, dass die Untersuchungsrichterin in einem äusserst schwierigen Umfeld agiert habe. Zudem sei sie mit dem Phänomen konfrontiert gewesen, dass Presseorgane gewissermassen eine Paralleluntersuchung geführt und die Oeffentlichkeit laufend mit neuen Details zur Affäre versorgt hätten.
Solche Konstellationen brächten es mit sich, dass die Grenzen zulässiger Information oft nicht leicht zu ziehen seien. Entsprechend dürften unachtsame Äusserungen im Rahmen einer grundsätzlich zulässigen, ja gebotenen Information nicht auf die Goldwaage gelegt werden.
«Hinzu kommt der auf den Untersuchungsorganen lastende Druck, von den Medien zu Handen der Öffentlichkeit gewissermassen zur Rechenschaft gezogen zu werden,dem namentlich in politisch brisanten und publizitätsträchtigen Fällen wie dem vorliegenden nicht einfach mit Informationsverweigerung begegnet werden kann», heisst es wörtlich im Entscheid.
Saudans Aussagen gegenüber dem «SonntagsBlick» – sie hatte unter anderem ungefragt Spekulationen über ein mögliches Bordell in Bellasis Haus in Österreich geäussert – wurden von der Anklagekammer als informationspolitische Fehlleistung eingestuft. Deshalb musste sie die Untersuchung des Falls wieder abgeben.
swissinfo und Agenturen
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