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Verurteilung von Paraplegiker-Arzt Zäch definitiv

Guido Zäch ist auch beim Bundesgericht abgeblitzt. Keystone

Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Arztes und Gründers des Paraplegiker-Zentrums Guido Zäch abgewiesen und die Verurteilung zu 16 Monaten Gefängnis bedingt bestätigt.

Zäch war im Oktober 2005 vom Appellationsgericht des Kantons Basel Stadt wegen mehrfacher Veruntreuung verurteilt worden.

Der ehemalige Nationalrat der Christlichdemokratischen Volkspartei (CVP) war vom Appellationsgericht im Oktober 2005 in dreifacher Hinsicht wegen Veruntreuung verurteilt worden.

Erstens, weil er im Rahmen seiner Tätigkeit für die Schweizer Paraplegiker-Stiftung (SPS) und die SPS-Gönnervereinigung (GöV) rund 830’000 Franken zu viel Lohn bezogen hatte.

Zweitens, weil er 140’000 Franken Nebenkosten für die von ihm bewohnte Villa durch die GöV bezahlen liess.

Drittens hatte er zwei auf seinem Privatkonto eingegangene Spenden in der Höhe von 100’000 und 300’000 Franken für eigene Zwecke verwendet. Der heute 71-jährige Zäch wurde zu 16 Monaten Gefängnis bedingt verurteilt.

Beschwerde abgewiesen

Das Bundesgericht hat seine dagegen erhobene staatsrechtliche Beschwerde und seine Nichtigkeitsbeschwerde nun abgewiesen.

Für den Schuldspruch wegen den überhöhten Lohnbezügen ist laut den Lausanner Richtern massgeblich, dass 1980 in einem schriftlichen Vertrag 9000 Franken Lohn vereinbart worden war.

Zäch sei sich bewusst gewesen, dass ihm nach diesem Vertrag nicht mehr zustehe, hiess es.

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Bundesgericht

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Das Schweizerische Bundesgericht (BGer) in Lausanne wurde 1848 bei der Umwandlung der Schweiz in einen föderalistischen Bundesstaat errichtet. Bei der Totalrevision der Bundesverfassung 1874 wurde der Aufgabenkreis des Gerichts erweitert. Das Bundesgericht ist im Wesentlichen eine Rekursstelle, welche die Einhaltung des Bundesrechts überwachen muss. Das BGer prüft auch, ob die kantonalen Gesetzgebungen konform mit dem…

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Keine Genehmigung

Seine Behauptung, dass sich die überhöhten Bezüge auf eine mündliche Vereinbarung mit der GöV oder auf eine Genehmigung durch den Stiftungsrat stützen liessen, stehe im Widerspruch zu den tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz.

Die entsprechende Einschätzung des Appellationsgerichts sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Betreffend Nebenkosten sei im Mietvertrag mit dem GöV vereinbart worden, dass diese von Zäch zu zahlen seien. Auch hier stiess seine Behauptung ins Leere, dass die Übernahme durch den GöV genehmigt worden sei.

Rückzahlung während Ermittlungsverfahren

Die Lohnbezüge wie auch die Nebenkostenzahlung sind laut Bundesgericht nur möglich gewesen, weil Zäch dank seiner Einzelzeichnungs-Berechtigung und seiner Weisungsbefugnis Zugriff auf die ihm anvertrauten Mittel der SPS und des GöV gehabt hat.

Nicht zu beanstanden ist schliesslich auch der Schuldspruch wegen den veruntreuten Spendengeldern. Dass er im Jahr 2000 während dem laufenden Ermittlungsverfahren einen den Spenden entsprechenden Betrag in eine neue Stiftung eingebracht hat, ist gemäss den Lausanner Richtern bestenfalls eine Art Wiedergutmachung.

Weitschweifige Beschwerde

Zahlreiche Einwände in der vom Bundesgericht als «weitschweifig» bezeichneten, 260-seitigen Beschwerdeschrift Zächs erachteten die Lausanner Richter als unerheblich. Wegen dem Umfang der Beschwerde wurde ihm eine hohe Gerichtsgebühr von 20’000 Franken auferlegt.

In erster Instanz war Zäch 2003 vom Basler Strafgericht wegen mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Nach seiner erstinstanzlichen Verurteilung war Zäch als Aargauer CVP-Nationalrat zurückgetreten.

Zäch hatte die SPS, welche die Rehabilitation und Wiedereingliederung Querschnittgelähmter zum Ziel hat, 1975 gegründet. Der Gönnervereinigung der SPS gehören nach Angaben der Stiftung rund 1,2 Millionen Schweizer Haushalte an.

swissinfo und Agenturen

Der heute 71-jährige Basler Arzt Guido Zäch war Oberst im Armeestab und Grossrat von Basel-Stadt. 1999 bis 2003 sass er als Aargauer Vertreter der Christlichdemokratischen Volkspartei (CVP) im Nationalrat. Nach seiner Verurteilung im Juli 2003 trat er als Parlamentarier zurück.

1973 wurde er in Basel Vorsteher des ersten Paraplegiker-Zentrums der Deutschschweiz. 1975 gründete er die Schweizerische Paraplegiker-Stiftung und 1990 das Paraplegiker-Zentrum in Nottwil.

Zäch hat am 1. Oktober 2005 die Leitung des Zentrums abgegeben. Er ist weiterhin Direktor der Stiftung. Der Mediziner gilt als Erneuerer der Rehabilitation von Querschnittgelähmten und als unermüdlicher Kämpfer für seine Sache.

Derzeit steht Zäch mit dem Roten Kreuz im Streit um den Verkauf eines Gebäudes der Hilfsorganisation neben seinem Zentrum in Nottwil. Laut NZZ am Sonntag soll der Arzt 1 Million Franken mehr geboten haben, als ein anderer Interessent, egal, wie hoch der Preis sei.

Das Rote Kreuz betont, dies sei ein unseriöser Umgang mit Spendengeldern. Zäch hat die Delegierten des Roten Kreuzes aufgefordert, sein Angebot zu unterstützen.

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