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Die Schweizer Börse wird demokratisch

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Am Tag der Arbeit tritt das revidierte Gesetz über Aktien-Gesellschaften in Kraft. Aktien dürfen nach dem neuen Recht auf einen Nominalwert von einem Rappen reduziert werden.

Dieser Inhalt wurde am 30. April 2001 publiziert Minuten

Ein Rechnungsbeispiel: Eine Namensaktie des Nahrungsmittel-Riesen Nestlé hat zur Zeit einen Börsenwert von rund 3'600 Franken. Nach altem Recht konnte die Aktie nicht aufgeteilt werden, da ihr Nominalwert beim gesetzlichen Minimum, bei 10 Franken lag.

Nach neuem Recht könnte eine Nestlé-Namensaktie in 1000 Aktien gesplittet, d.h. aufgeteilt werden. Mit dem Vorteil, dass die Aktien zugänglicher werden. Einerseits für ausländische Anleger, die solch hohe Preise nicht gewohnt sind, andererseits können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eher am Aktienkapital beteiligt werden.

17 von 29 Titeln des Swiss Market Index haben heute einen Wert von über 1'000 Franken. Eine schwierige Situation für Kleinanleger. Sie mussten sich bisher auf wenige Unternehmen konzentrieren oder grosse Summen investieren.

Zum Vergleich: In den USA, dem Aktienland par excellence, schwanken die Preise für die gehandelten Titel zwischen 40 und 70 Dollar. Die Unternehmen splitten die Aktien, wenn der Preis über diese Spanne herausschiesst.

Doch die Situation ändert sich nun in der Schweiz. Einige Firmen haben bereits Aktiensplits beschlossen, nachdem die Revision im November des letzten Jahres durch den Bundesrat genehmigt wurde. So zum Beispiel Roche, Nestlé, Novartis und ABB.

Die Kehrseite der Medaille "Aktiensplit" ist, dass Fusionen einfacher werden. Unternehmen können Aktien leichter austauschen. Und Fusionen ziehen oft Personalabbau nach sich.

Vorerst wird der erste Mai, der Tag der Arbeit, dieses Jahr auch ein bisschen zum Tag des Volkskapitalismus. Aktien werden erschwinglich - auch für den Kleinverdiener.

Rebecca Vermot

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

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