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EU-Reformvertrag in Kraft – Abweichung vom Konsens-Prinzip

(Keystone-SDA) Bern – Mit dem heutigen Tag tritt der Lissabon-Vertrag in Kraft. Der Reformvertrag soll dafür sorgen, dass die Europäische Union besser und demokratischer als bisher funktionieren kann. Auch im Verhältnis Schweiz-EU gibt es Änderungen.
Zentral dürfte für die EU-Staaten die Abweichung vom bisher fast vollständig gültigen Konsens-Prinzip sein. An ihrer Stelle wird für die meisten Politikbereiche bei Entscheidungen des Ministerrates die qualifizierte Mehrheit eingeführt.
Sie ist erreicht, wenn 55 Prozent der Mitgliedstaaten zustimmen, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten. Bis Ende 2017 muss aber noch nach altem System entschieden werden, wenn dies ein Staat verlangt. Einstimmigkeit braucht es weiterhin in der Aussen- und Sicherheitspolitik sowie in Steuerfragen.
Ab sofort verfügt die EU auch über neue Gesichter, die sie gegen Aussen vertreten. An ihrem letzten Gipfel wählten die Staats- und Regierungschefs der EU den belgischen Premierminister Herman Van Rompuy zum ersten ständigen Präsidenten der EU. Die bisherige britische EU-Handelskommissarin Catherine Ashton wird EU-«Aussenministerin».
Mit der Reform soll die EU demokratischer werden: Ausgebaut werden auch die Rechte des EU-Parlaments. Es befindet künftig in praktisch allen Fragen der Gesetzgebung mit. Das Parlament entscheidet gemeinsam mit dem Ministerrat über die Ausgaben. Internationale Verträge der EU muss es absegnen.
Vorgesehen ist auch die Einführung einer Art Initiative der europäischen Bürger. Neu ist zudem das Klagerecht für nationale Parlamente vor dem Europäischen Gerichtshof und die Rechtsverbindlichkeit der EU-Grundrechtscharta. Erstmals seit den Römer Verträgen gibt es zudem einen Weg, aus der EU auszutreten.
Die Schweiz erhält in der EU-Kommission neue Ansprechpartner: So wird der Litauer Algirdas Semeta neu als Steuerkommissar amten und der Este Siim Kallas das Verkehrsdossier übernehmen. Die Kommission muss noch vom EU-Parlament gutgeheissen werden und nimmt die Arbeit voraussichtlich im Februar 2010 auf.
Politisch hauptverantwortlich für die Schweiz wird der neue «EU-Aussendienst». Der mit dem Vertrag von Lissabon geschaffene Europäische Auswärtige Dienst (EAD) wird sich nun mit den politischen Beziehungen gegen Aussen befassen. Beim Abschluss von Verträgen mit der Schweiz muss auch das EU-Parlament grünes Licht geben.

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