Ausstieg aus der Atomenergie bleibt umstritten
Die Frage, innert welcher Fristen in der Schweiz ein Ausstieg aus der Atomenergie möglich wäre, bleibt umstritten. Der Bundesrat gab den Entwurf für ein neues Kernenergiegesetz in die Vernehmlassung. Sie dauert bis Mitte Juni.
Die Frage nach der Festsetzung einer Betriebsfrist für Atomkraftwerde beziehungswiese den Ausstieg aus der Atomenergie bleibt umstritten. Der Bundesrat will diesen Punkt erst aufgrund der Vernehmlassung zum neuen Kernenergiegesetz klären. Sowohl die Strombranche wie auch Umweltschutzverbände übten Kritik.
Der Bundesrat hat in der am Montag (06.03.) verabschiedeten Vernehmlassung zum neuen Kernenergiegesetz auf die Nennung einer Frist zur Abschaltung der AKW vorerst verzichtet. Er erhofft sich von der Vernehmlassung Aufschluss darüber, ob eine solche Frist ins Gesetz geschrieben werden soll oder ob allein die Sicherheit ausschlaggebend sein soll für Dauer der Laufzeit. (Bild: Kommandoraum des Kernkraftwerks Laufenburg, seit 15 Jahren im Dauerbetrieb.)
Die Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennstäben für AKW soll verboten und die Bewilligung für neue Atomanlagen dem fakultativen Referendum unterstellt werden, wie Bundesrat Moritz Leuenberger vor den Medien sagte. Was die Entsorgung des Atommülls angeht, so soll der Müll in einer geeigneten Gesteinsschicht eingebunkert werden, aber so, dass er längere Zeit beobachtet und allenfalls zurückgeholt werden kann, bevor das Endlager definitiv verschlossen wird.
Gleichzeitig mit dem Entwurf für das neue Kernenergiegesetz beschloss der Bundesrat die Verordnung über den Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke. Ab 2001 muss die Atomwirtschaft die bisherigen Rückstellungen für die Entsorgung in den Fonds einbringen und jährliche Beiträge zahlen.
Der Entwurf für das neue Kernenergiegesetz stiess bei Atomkraftbefürwortern und bei Atomkraftgegnern auf wenig Begeisterung. Mit einem Wiederaufbereitungsverbot könnten nach Angaben der Schweizerische Vereinigung für Atomenergie (SVA) für die Energienutzung wertvolle Stoffe wie Plutonium nicht mehr verwertet werden, was abzulehnen sei. Zudem ist die SVA gegen jede Art von Frist. Auch der Verband Schweizerischer Elektrizitätswerke ist enttäuscht, dass nicht die Sicherheit zum alleinigen Massstab für die Lebensdauer der Atomkraftwerke gemacht wurde. Es zeuge von Führungsschwäche, dass die Befristung wieder zu Diskussion stehe.
Auch die Schweizerische Energiestiftung kritisiert, dass sich der Bundesrat nicht auf eine Betriebszeit festgelegt hat. Sie fordert aber einen Betriebsunterbruch aller schweizerischen AKW bis ein neues rechtsgültiges Gesetz verabschiedet ist. Für Greenpeace macht der Entwurf deutlich, dass der Bundesrat keinen Ausweg aus dem atomaren Fiasko weisen könne. Der Verein «Strom ohne Atom» und WWF Schweiz forderten die Stilllegung der AKW nach 30 Jahren.
Die Vernehmlassung zum neuen Atomgesetz läuft bis am kommenden
15. Juni.
swissinfo und Agenturen
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