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Bankgeheimnis (vorerst) gerettet

Ein Türchen öffnet sich... Keystone

Nach 14 Jahren Streit innerhalb der EU verabschiedet diese eine Zinssteuer-Richtlinie. Das ebnet den Weg auch fürs Zinssteuer-Abkommen mit der Schweiz.

Der gefundene Kompromiss sichert der Schweiz damit das Bankgeheimins – noch.

Jahrelang wurde heftig gerungen, wie die Zinserträge von EU-Bürgern im Ausland besteuert werden sollen. Verschiedene Länder wehrten sich gegen eine Abgabe ohne Einbezug von Drittstaaten wie der Schweiz mit ihrem wichtigen europäischen Finanzplatz.

Jetzt scheint ein Kompromiss gefunden zu sein, der die Steuerflucht aus den EU-Staaten in die Schweiz weniger attraktiv machen soll, aber gleichzeitig das Bankgeheimnis nicht antastet.

Meldepflicht und Quellensteuer in der EU

Demnach führen die EU-Staaten ab 2005 unter sich einen automatischen Informationsaustausch über Zinserträge von EU-Bürgern im Ausland ein. Belgien, Luxemburg und Österreich können die Besteuerung stattdessen mit einer Quellensteuer sichern, die bis 2011 stufenweise auf 35 Prozent angehoben werden soll.

Das Steuerpaket umfasst neben der Zinssteuer-Richtlinie Massnahmen gegen schädlichen Wettbewerb in der Besteuerung von Unternehmen und eine Richtlinie zur Steuerbefreiung bei grenzüberschreitenden Zinszahlungen innerhalb von Konzernen.

Quellensteuer auch für die Schweiz

Die Quellensteuer erlaubt die Wahrung des Bankkundengeheimnisses und soll zur Vermeidung von Steuerflucht auch in der Schweiz eingeführt werden.

Der Ertrag des Steuerrückbehalts wird zu 75 Prozent an die EU-Länder ausbezahlt. Als Gegenleistung darf die Schweiz weiterhin einen Unterschied zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung machen. Letztere gilt in der Schweiz nicht als Delikt, das eine Rechtshilfe rechtfertigt.

Bilaterale II versus Bankgeheimnis

Über die Kernelemente eines künftigen Abkommens war zwischen Bundesrat Kaspar Villiger und Vertretern von EU-Kommission und griechischem EU-Vorsitz im März eine Einigung gefunden worden. Den Abkommens-Entwurf haben die Finanzminister nun am Dienstag genehmigt.

Vor dem Abschluss drohen indes weitere Debatten: Die Schweiz will einen gesamthaften Abschluss in allen Dossiers der Bilateralen II. Bei der Betrugsbekämpfung und dem Beitritt zum Schengen-Abkommen sind aber nach wie vor Fragen der Rechtshilfe strittig.

Der Bundesrat hofft nach der Einigung in Sachen Zinsbesteuerung auf einen raschen Abschluss in den übrigen Dossiers der zweiten Runde der Bilateralen. Ein Abschluss der Verhandlungen bei der Zinsbesteuerung könne für die Schweiz nur einen Teil der Gesamtlösung sein, gab das Finanzdepartement am Mittwoch bekannt.

Schweiz über Einigung erfreut

Die Schweiz reagierte zufrieden über die Einigung der EU-Finanzminister. Die Minister stellten sich damit hinter das in intensiven Verhandlungen erarbeitete Abkommen und anerkannten das Schweizer Angebot als gleichwertig, sagte Daniel Eckmann, Sprecher des Finanzministeriums.

Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVe) erklärte sich ebenfalls erfreut. Die Verordnung ermögliche es der Schweiz, ihr Bankkundengeheimnis beizubehalten.

Für einige Teile der Schweizer Wirtschaft sei die einvernehmliche Lösung unter Wahrung des schweizerischen Bankkundengeheimnisses zentral und liege im Interesse der ganzen Volkswirtschaft, hielt der Wirtschafts-Dachverband economiesuisse fest.

Die EU solle nun ihr Versprechen einlösen und auch mit anderen Finanzplätzen verhandeln, forderte Gregor Kündig, Mitglied der Geschäftsleitung von economiesuisse. Insbesondere erwarte die Schweizer Wirtschaft, dass die EU nun nicht über die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) Druck auf das Schweizer Bankgeheimnis mache.

Vor weiteren Debatten

Inzwischen will die Europäische Union Zinssteuer-Abkommen mit weiteren europäischen Staaten voranbringen. Diese, darunter Liechtenstein und Monaco, haben bisher den Ausgang der Ausmarchung mit der Schweiz abgewartet.

swissinfo und Agenturen

Die EU-Finanzminister haben sich nach jahrelangem Ringen auf eine harmonisierte Zinsbesteuerung ausländischer Kapitalerträge geeinigt.

Die Schweiz, die ihr Bankgeheimnis behält, wird mit ins Boot geholt.

Sie wird nach dem Modell von Luxemburg, Belgien und Österreich ebenfalls eine Quellensteuer erheben. Der Ertrag des Steuerrückbehalts wird zu 75% an die EU-Länder ausbezahlt.

Als Gegenleistung darf die Schweiz weiterhin einen Unterschied zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung machen.

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