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Bankpleiten besser bewältigen

Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) künftig als einzige Behörde für die Sanierung und Liquidation von Banken zuständig sein. Keystone

Zehn Jahre nach dem Zusammenbruch der Spar- und Leihkasse Thun stehen die Zeichen gut, dass die komplizierten Rechtsgrundlagen zur Bewältigung von Bankpleiten wesentlich vereinfacht werden. Heikle Fragen stellen sich indes beim Einlegerschutz der Grossbanken.

Der Zusammenbruch der Spar- und Leihkasse Thun (SLT) im Herbst 1991 wurde zum Mahnmal für den Finanzplatz Schweiz. Über die Imagekrise hinaus zeigte sich, dass das Insolvenzrecht für Banken in der Praxis wenig taugt und schier endlose Verfahren auslöst. Die Liquidation der SLT ist denn auch zehn Jahre später noch nicht abgeschlossen.

Diese Malaise soll nun ändern. Wie die Stellungnahmen zum Bericht der Expertenkommission unter Leitung der Chefjuristin des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD), Barbara Schaerer, zur Überprüfung des Bankenkonkursrechts zeigen, muss nicht befürchtet werden, dass die Verbesserungs-Vorschläge wie ein früherer Expertenbericht in den Schubladen der Verwaltung verstauben.

Zuständigkeit der EBK

Der Plan, die Bankenliquidation und die Bankensanierung als Sonderrecht in einem neuen Abschnitt des Bankengesetzes zu verankern, ist in der Vernehmlassung sowohl von der Branche und den Finanzbehörden wie auch von den grossen Parteien begrüsst worden. Demnach soll die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) künftig als einzige Behörde für die Sanierung und Liquidation von Banken zuständig sein.

Kleinst-Gläubiger besser stellen

Unterstützt wurde auch das neue Instrument zur Sanierung von angeschlagenen Banken. Die EBK soll einen Sanierungs-Beauftragten bei jenen überschuldeten Banken einsetzen können, deren Sanierungsaussichten als intakt eingestuft werden. Kommt es zu einer Liquidation, ist ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. Neu ist auch ein Superprivileg für Kleinstgläubiger geplant: Forderungen von bis zu 5’000 Franken sollen vorweg befriedigt werden.

SNB zufrieden

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) verspricht sich von der Neureglung eine wesentliche Beschleunigung und Vereinfachung des Liquidations-Verfahrens. SNB-Direktoriumsmitglied Niklaus Blattner begrüsste auf Anfrage auch das neue Sanierungsverfahren. Es handle sich um ein wesentliches Instrument zur Minimierung der Wertvernichtung, sei doch eine von der Insolvenz bedrohte Bank nicht bereits wertlos.

Die Bankiervereinigung fordert zusammen mit den Parteien FDP und CVP als Korrelat zur erweiterten Zuständigkeit der EBK einen Ausbau der Beschwerderechte. Die SP möchte das Kleinstgläubiger-Privileg auf 10’000 Franken verdoppeln. Die SVP bemängelte, dass ein auf die Banken beschränktes Recht den heutigen Gegebenheiten zu wenig Rechnung trage.

Zusatzsicherung für Grossbanken umstritten

Mehr Diskussionen als das Konkursrecht dürften die Vorschläge zur Einlagensicherung auslösen. Umstritten sind die Obergrenzen des Einlegerschutzes – der heute geltende Maximalbetrag von einer Milliarde Franken wird von den Experten als ungenügend eingestuft – und vor allem die vorgeschlagene Zusatzsicherung für die Grossbanken.

Die Bankiervereinigung betrachtet die Zusatzsicherung als unannehmbare Diskriminierung. Die Nationalbank hält einen vertrauenswürdigen Einlegerschutz zwar für zentral, will die Ausgestaltung aber der EBK und den Banken überlassen und sich nicht abschliessend äussern. Die Notenbank wehrt sich zudem dagegen, Vorausverpflichtungen bezüglich der Bereitstellung von Liquidität im Krisenfall einzugehen. “Die Nationalbank als ‘lender of last resort’ muss diesbezüglich frei bleiben”, betonte Blattner.

swissinfo und Agenturen

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