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Eine Geste an die ärmsten Länder

Drittweltläden verkaufen in der Schweiz oft Produkte aus den ärmsten Ländern. Keystone

Vom 1. April an können die ärmsten Länder der Welt alle ihre Exportwaren zollfrei in die Schweiz exportieren.

Damit erfüllt die Schweiz als eines der ersten Länder der Welt entsprechende Zusagen der Welthandels-Organisation (WTO).

Die Zusage wurde an der WTO-Ministerkonferenz von Hongkong im Jahr 2005 gemacht. Dort wurde der vollumfängliche zoll- und kontingentfreie Marktzugangs für die ärmsten Länder versprochen, teilte das Eidgenössische Volkswirtschafts-Departement (EVD) mit. Weitere Entwicklungsländer können wie bis anhin von Zollreduktionen profitieren.

Gleichzeitig schliesst die Schweiz die letzte Etappe der “Nullzollinitiative” ab, welche die Regierung 2001 verabschiedet hat.

Diese sah die schrittweise Einführung des zollfreien Marktzugangs für Produkte aus den ärmsten Ländern vor. Verzichtet wird auf Zolleinnahmen von rund 800’000 Franken.

Handelförderung

Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Entwicklungsländer ist Teil der schweizerischen Aussenwirtschafts-Strategie.

Damit soll die schweizerische Wirtschaft in einem Umfeld mit stabilen und geeigneten Rahmenbedingungen von den wirtschaftlichen Vorteilen der internationalen Arbeitsteilung profitieren können.

Der erleichterte Marktzutritt leiste einen wichtigen Beitrag zur Förderung des Handels, zur Erhöhung der Exporteinnahmen und damit zur wirtschaftlichen Entfaltung der Entwicklungsländer, schreibt das EVD. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) unterstützt gezielte Handelsförderungs-Programme vor Ort.

Genau umschrieben

Dieses Erlassen der Zölle oder ihre Reduktion ist in der Zollpräferenz-Verordnung gesetzlich geregelt.

Dort wird genau umschreiben, welches Produkt betroffen ist, in welcher Form und in welche Menge es zollfrei eingeführt werden darf. Die Liste der Länder und in welche Form sie zollbefreit sind, findet sich auch in der Verordnung.

Eines dieser Produkte ist Rohzucker. In der Verordnung erhält er eine Zollnummer. Dann wird gesagt, dass er nur zu Speisezwecken und nicht zur Raffination eingeführt werden darf – dies um die einheimische Zuckerproduktion nicht zu konkurrenzieren.

Ebenfalls geregelt ist, dass pro Jahr 7000 Tonnen Rohzucker zollfrei in die Schweiz gelangen dürfen.

swissinfo und Agenturen

In den vergangenen 5 Jahren sind die Importe aus Entwicklungsländern kontinuierlich angestiegen.

Sie haben von 5,5% im Jahr 1999 (6,5 Mrd. Fr.) auf 6,6% im 2004 (9,2 Mrd. Fr.) zugenommen.

Der Anteil der am wenigsten fortgeschrittenen Länder an den Gesamteinfuhren blieb hingegen konstant bei 0,12 % (156 Mio. Fr. bzw. 167.5 Mio. Franken).

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SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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