Flash-Airlines: Kontroverse dauert an

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Mängel veröffentlicht, welche vor über einem Jahr zu einem Landeverbot für zwei Flugzeuge von Flash Airlines führten.
Die Airline dementiert diese Anschuldigungen. Sie kann sich auf Kontrollen ohne Beanstandungen in Frankreich, Polen und Deutschland stützen.
Wartungsmängel am Fahrwerk, den Triebwerken und der Flugsteuerung, fehlende Unterlagen für die Navigation und Treibstoffreserven, die nicht nach internationalen Standards berechnet wurden. Auch die Beschilderung der Notausgänge sei zum Teil in unbrauchbarem Zustand gewesen.
So beschrieb das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) am Montagnachmittag die Mängel, welche es bei Kontrollen an den beiden Flugzeugen der ägyptischen Flash Airlines festgestellt hatte.
Eine der beiden Boeing 737 der Airline war am letzten Samstag ins Rote Meer gestürzt, 148 Menschen fanden den Tod. Beide Flugzeuge wurden laut Angaben der Airline im Jahr 1993 in Dienst gestellt und verfügten über modernste Navigations-Einrichtungen und erfahrene Crew-Mitglieder.
Airline mit Landeverbot
Die Sicherheitsmängel hatte das BAZL bei Stichproben bereits am 27. April und am 11. Oktober 2002 am Zürcher Flughafen Kloten festgestellt. Am 16. Oktober entzog das BAZL deshalb der Airline die Landerlaubnis für die Schweiz.
Am vergangenen Sonntag, am Tag nach dem Absturz, war diese Tatsache an die Öffentlichkeit gelangt. Das BAZL machte aber keine Angaben zu den Mängeln, weil diese normalerweise vertraulich behandelt würden.
Es wich im vorliegenden Fall aber von dieser Praxis ab, wie ein BAZL-Sprecher präzisierte, um die in der Öffentlichkeit entstandenen Unklarheiten auszuräumen.
Gleichzeitig wurde betont, dass die Kontrollen keinen Aufschluss über den aktuellen Zustand der Maschinen von Flash Airlines zur Zeit des Unfalles zulasse und keine Rückschlüsse auf die Unfallursachen erlaube.
Airline stellt Mängel in Abrede
Der Chef der Chartergesellschaft, Mohammed Nur, hatte erklärt, das Landeverbot sei aus finanziellen Gründen ausgesprochen worden.
«Ich bin zu 100 Prozent sicher, dass die Maschine flugtüchtig war», sagte Nur gegenüber Nachrichtenagenturen. «Unfälle passieren. Wir bedauern den Verlust von Menschenleben, aber man sollte keine voreiligen Spekulationen anstellen.» Nach ägyptischer Darstellung waren bei einer Überprüfung der Maschine keine Probleme aufgefallen.
Der Internationale Luftfahrtverband (IATA) hat die Schweizer Darstellung gestützt: Das BAZL habe seine Sicherheitsbedenken beim internationalen Datenaustausch genannt, sagte IATA-Sprecher William Gaillard am Montagabend.
Kontrollen in Frankreich und Deutschland OK
Der französische Verkehrsminister Gilles de Robien hingegen bescheinigte Flash Airlines einen guten Ruf. Nach dem Landeverbot der Schweizer Behörden hätten französische Fachleute drei Mal Flugzeuge der Gesellschaft kontrolliert.
Die erste Überprüfung in Lyon habe ein Problem im Bereich der Reifen, aber auch der Dokumente ergeben, sagte Verkehrs-Staatssekretär Dominique Bussereau. Die beiden anderen Tests hätten keine Beanstandungen ergeben. Auch bei einer Kontrolle in Polen sei nichts gefunden worden, erklärte er.
Deutschland erteilte der Airline auf Grund der Kontrollen in Frankreich und Polen die Landeerlaubnis im September 2003.
Schweizer machen 160 Proben pro Jahr
Die Schweiz macht seit mehreren Jahren am Inspektionsprogramm der europäischen Zivilluftfahrts-Organisation mit. Im Rahmen dieses Programmes nehmen BAZL-Inspektoren stichprobenweise so genannte Vorfeld-Kontrollen von ausländischen Flugzeugen vor. Pro Jahr werden durchschnittlich rund 160 solcher Proben durchgeführt.
Technische Panne, kein Anschlag
Als Absturzursache der Maschine wird eine technische Panne vermutet. Die französische Regierung habe keinen Hinweis auf einen Anschlag hiess es in Paris. Die bisher geborgenen Opfer wiesen keine Brandspuren auf. Es gebe auch keine Aussagen von Augenzeugen, die auf eine Explosion hindeuteten.
Das französische Radio berichtete unter Berufung auf französische Experten, das Wrack könnte in etwa 400 Meter Tiefe liegen. Zuvor war von 1000 Metern ausgegangen worden.
Wrack und Black Box geortet
Entscheidend für die Aufklärung des Unglücks sind die Daten des Flugschreibers. Nach Angaben der ägyptischen Nachrichtenagentur MENA konnten das Wrack und die «Black Box» durch die Signale geortet werden, die das Gerät nach einem Aufprall aussendet.
Die Boeing 737 mit 148 Menschen an Bord war am Samstag plötzlich von den Radarschirmen verschwunden und ins Meer gestürzt. Die Maschine war auf dem Weg von Scharm el Scheich über Kairo nach Paris.
swissinfo und Agenturen
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat bereits im Herbst 2002 bei Kontrollen gravierende Mängel an den Flugzeugen der Flash Airlines festgestellt.
Der ägyptischen Chartergesellschaft wurde daraufhin die Landeerlaubnis für die Schweiz entzogen.
Ähnliche Kontrollen in Frankreich, Polen und Deutschland ergaben keine Beanstandungen.
Die Airline geht davon aus, dass ihr Flugzeug «100 Prozent flugtüchtig» war. Das Schweizer Landeverbot habe finanzielle Gründe gehabt.
Die Experten schliessen einen Anschlag auf das Flugzeug als Grund für den Absturz aus.
Beim Absturz in Rote Meer am letzten Samstag, starben 148 Menschen.
BAZL-Direktor Max Friedli hielt am Montag gegenüber SF DRS fest, dass gegenwärtig 23 Flugzeuge die Schweiz nicht anfliegen dürfen.
Doch aufgrund eines internationalen «Gentleman’s Agreement» könne nicht publik gemacht werden, um welche Airlines es sich handle. Damit soll ein wirtschaftliche Schädigung der betreffenden Luftfahrt-Gesellschaften vermieden werden.

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