Lohnkonflikt im Baugewerbe geht weiter
Der Lohnkonflikt im Schweizer Baugewerbe geht weiter. Die Arbeitgeber haben den Vermittlungsvorschlag von Ende 1999 zurückgewiesen und machten einen neuen Vorschlag. Die Gewerkschaften halten an der Kündigung des Landesmantelvertrags fest.
Der Lohnkonflikt im Schweizer Baugewerbe geht weiter. Die Arbeitgeber haben den Vermittlungsvorschlag von Ende 1999 am Dienstag (18.01.) in Zürich zurückgewiesen und machten einen neuen Vorschlag, wie der Baumeisterverband bekannt gab. Die Gewerkschaften halten an der Kündigung des Landesmantelvertrags fest.
Die Delegiertenversammlung des Schweizerischen Baumeisterverbandes (SBV) machte ein neues, aus Arbeitgebersicht «eindeutig besseres Angebot», wie SBV-Zentralpräsident Heinz Pletscher an einer Pressekonferenz sagte. Danach soll die Lohnsumme monatlich um 110 Franken oder 2,33 Prozent erhöht werden. Die Baumeister kamen aber auf ihre ursprüngliche Forderung zurück, einen Teil der Lohnerhöhung leistungsbezogen zu zahlen: 80 Franken sollen generell und 30 Franken individuell gewährt werden. Dafür soll die Lohnerhöhung rückwirkend auf den 1. Januar statt wie mit den Gewerkschaften ausgehandelt erst auf den 1. April gewährt werden. Auch die Minimallöhne werden um 80 Franken erhöht. Auf eine Erhöhung der Gleitstunden wurde verzichtet. Der kurz vor Weihnachten ausgehandelte Vermittlungsvorschlag hatte eine generelle Lohnerhöhung von 100 Franken ab April sowie eine einmalige Zahlung von 300 Franken Mitte Jahr vorgesehen.
Widerstand gegen den Vermittlungsvorschlag kam laut Pletscher vor allem aus dem Hochbau. Die Westschweizer Delegierten hätten in ihren Voten andere Auffassungen vertreten als jene aus der Deutschschweiz, im Abstimmungsverhalten habe es jedoch keine Abweichung gegeben.
Falls es mit den Gewerkschaften nicht zu einer Einigung komme, wolle der SBV weiter verhandeln. Dabei gehe es um eine Übergangslösung. Und dann müsse man sich einigen, ob ein neuer Landesmantelvertrag (LMV) schon per 1. April oder erst auf den 1. Januar 2001 geschlossen werde. Falls die Gewerkschaften an der LMV-Aufkündigung festhielten, gebe es Anfang April eine ausserordentliche SBV-Delegiertenversammlung, um das weitere Vorgehen festzulegen.
GBI-Sprecher Rolf Beyeler bezeichnete den Beschluss der Baumeister auf Anfrage als «höchst sonderbar». Die Kündigung des Landesmantelvertrags per Ende März werde aufrecht erhalten. Damit herrsche vom 1. April an ein vertragsloser Zustand, die Gewerkschaften seien von der Friedenspflicht entbunden.
SRI und Agenturen
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