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Richter Korman setzt Bankenvergleich in Kraft

Richter Edward Korman. Keystone

Der New Yorker Richter Edward Korman hat den Vergleich mit den Schweizer Banken in Sachen Holocaust-Gelder in Kraft gesetzt. Das abschliessende Urteil wurde mit Datum vom 9. August im Internet veröffentlicht.

Korman hatte bereits am 26. Juli seine grundsätzliche Zustimmung zum Vergleich zwischen den Schweizer Banken UBS und CS sowie den jüdischen Sammelklägern und Organisationen gegeben. Zusatzvereinbarungen enthalten Bestimmungen über Raubkunst, die Suche nach Bankkonten, die Finanzierung der Verfahrenskosten und den Einbezug von Versicherungen.

Beispielsweise müssen sich Schweizer Unternehmen mit Tochterfirmen in Nazi-Deutschland, die Zwangsarbeiter beschäftigt hatten, innert 30 Tagen melden, um am Vergleich teilhaben zu können.

Kantonal- und Privatbanken wurden aufgefordert, ähnlich wie die Grossbanken ihre Archive für Nachforschungen über nachrichtenlose Vermögen zugänglich zu machen.

Am 4. August hatten sich UBS und CS bereit erklärt, dem Bankenvergleich inklusive Zusätzen zuzustimmen. Sie wiesen allerdings bestimmte Kritikpunkte Kormans zurück, so etwa die Behauptung, sie hätten Dokumente vernichtet, um Verpflichtungen zu entgehen.

Korman nahm nun von der Einwilligung der Banken Kenntnis und setzte den Vergleich mit den Zusätzen (Amendments) mit einem “Final Order and Judgement” in Kraft.

swissinfo und Agenturen

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