Saddam-Gelder blockiert

Die Schweizer Regierung hat beschlossen, allfällige Vermögen der 55 meist gesuchten Iraker einzufrieren.
Die Namen befinden sich auf einer Liste des UNO-Sicherheitsrates, die am 30. Juni veröffentlicht worden war.
Die Gelder, die im Eigentum oder unter Kontrolle der auf der Liste bezeichneten 55 Personen sind, müssen dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) im Volkswirtschafts-Departement gemeldet werden.
Die Liste umfasst die Namen von 55 natürlichen Personen, unter ihnen der ehemalige irakische Präsident Saddam Hussein, seine beiden Söhne sowie hochrangige Mitglieder seines Regimes, wie das seco mitteilte. Auf der Liste figuriert auch Barzan al-Tikriti, der Halbbruder Saddams, der von 1988 bis 1999 Iraks UNO-Botschafter in Genf war und als «Bankier» des gestürzten Diktators galt.
Die Liste war von dem für Irak zuständigen UNO-Sanktionskomitee vergangenen Montag veröffentlicht worden und wurde nun vom Bundesrat in die Verordnungen über Wirtschafts-Massnahmen gegenüber der Republik Irak übernommen.
Privatpersonen und Unternehmen
Vermögen, die sich im Eigentum oder unter Kontrolle dieser Personen oder deren nächsten Familienmitgliedern befinden, werden gesperrt. Dies betrifft auch Gelder von Unternehmen, die durch diese Personen kontrolliert werden.
Banken und Personen, die Gelder halten oder verwalten, von denen anzunehmen ist, dass sie unter die Sperre fallen, müssen dies jetzt dem seco in Bern melden.
Rekursmöglichkeit schaffen
Die UNO-Resolution sei eine völkerrechtliche Verpflichtung, erklärte Roland E. Vock vom Ressort Exportkontrollen und Sanktionen im seco. Mit dem Umsetzen der Resolution komme die Schweiz also ihrer Verpflichtung nach.
Die Gelder werden erst einmal eingefroren. Später werden dann die rechtlichen Schritte ausgearbeitet, um die Gelder einzuziehen. «Da ist die Schweiz nicht alleine, auch andere Länder können nicht einfach blockierte Gelder einziehen und diese (an den irakischen Entwicklungsfonds) überweisen», sagte Vock gegenüber swissinfo.
Ungeklärt sind auch die Rekurs-Möglichkeiten der betroffenen Personen. «Und die Liste wird noch länger werden», sagte Vock. Wie die Rekurse gehandhabt werden, entscheidet nicht die Schweiz, sondern die UNO.
Dass betroffene irakische Vermögenswerte dem seco nicht gemeldet werden, glaubt Vock nicht.
«Die Geldinstitute würden sich strafbar machen, denn irgendwann kommt die Sache ja doch aus», meint Vock, und das wäre für das Image der Banken oder der Schweiz nicht gut.
Noch keine Zahlen
Schon im Verlaufe der vergangenen Wochen waren in der Schweiz Vermögenswerte der ehemaligen irakischen Regierung und von ihr kontrollierten Unternehmen eingefroren worden.
Der Bundesrat hatte die Sperre am 9. April verfügt und Ende Mai verschärft.
Angaben über die Höhe der in der Schweiz eingefrorenen irakischen Gelder werden erst veröffentlicht, wenn auf Grund der nun veröffentlichten Namensliste ein zuverlässiger Überblick möglich ist, wie Vock erklärte.
Geld kann nicht eingezogen werden
Die gesperrten Gelder müssen auf Grund der UNO-Resolution 1483 des UNO-Sicherheitsrats vom 22. Mai 2003 unverzüglich dem irakischen Entwicklungs-Fonds überwiesen werden.
Die Schweiz betritt in diesem Zusammenhang Neuland, weil mit dem konkreten Fall erstmals Vermögen nicht nur gesperrt, sondern auch konfisziert werden, wie Vock sagte.
Auf Grund der geltenden Verordnung über Wirtschafts-Massnahmen gegenüber der Republik Irak sei es nicht möglich, Vermögenswerte einzuziehen, sagt Vock. Es brauche dafür brauche dafür eine neue Rechtsgrundlage. Das seco prüft nun die nächsten Schritte.
Halbe Milliarde in der Schweiz
Die Schweizer Regierung hatte Ende Mai in Übereinstimmung mit dem UNO-Sicherheitsrat die Sanktionen gegen Irak gelockert und das Handelsembargo, die Beschränkungen im Flugverkehr sowie das Verbot des Geldtransfers aufgehoben.
Nach wie vor verboten sind Rüstungslieferungen. Zudem wurde neue Bestimmungen im Bereich der Kulturgüter eingeführt.
Ausgeweitete wurden die Finanzsanktionen. Seither müssen auch die Konten natürlicher Personen aus dem Umfeld des Saddam-Regimes eingefroren werden, sowie von Firmen, die sich unter der Kontrolle solcher Personen befinden.
Nach Angaben der Schweizer Nationalbank waren im April irakische Vermögen von über 460 Mio. Schweizer Franken auf Schweizer Banken gelegen.
Nach Auffassung der USA wurden mindestens zehn Mrd. Dollar aus dem Irak geschafft.
swissinfo und Agenturen

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