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SAir und Corti verurteilt

Air Littoral fordert die ihr zustehenden Millionen. Keystone Archive

Das Handelsgericht Montpellier hat die SAirGroup, SAirLines und Mario Corti zu einer Zahlung von 22 Mio. Franken an die Air Littoral verurteilt.

Bei der Auseinandersetzung geht es um die Bezahlung der letzten Tranche einer Summe von insgesamt 850 Mio. französischen Francs, die der Air Littoral im Rahmen der mit SairLines eingegangenen Ausstiegs-Vereinbarung vom 29. Juni 2001 zugesichert worden war, wie die SAirGroup am Mittwochabend bekannt gab.

Davon wurden 750 Mio. Francs bezahlt. Die am 30. September 2001 fällig gewordene letzte Tranche von 100 Mio. Francs wurde wegen der am folgenden Tag angekündigten Beantragung der Nachlassstundung für die SAirGroup und SAirLines nicht mehr bezahlt.

Vertrag wurde nicht eingehalten

In seinem am Mittwoch gefällten Urteil entschied das Handelsgericht Montpellier in erster Instanz, dass der Ende Juni 2001 abgeschlossene Vertrag zwischen der SAir und dem früheren Air-Littoral-Chef und -Mehrheitsaktionär Marc Dufour nicht eingehalten worden sei.

Den Beklagten wurde deshalb auferlegt, die ausstehende Summe von 100 Mio. Francs – rund 22 Mio. Franken – an die Air Littoral zahlen, wie der Mediensprecher der in Montpellier domizilierten Regional-Fluggesellschaft bekannt gab.

Die SAirGroup war nach eigenen Angaben zunächst nicht im Besitz des schriftlichen Urteils. In einer Mitteilung wird aber kritisiert, dass Air Littoral und ihr Verwaltungsrats-Präsident Dufour anfangs 2002 vor dem Handelsgericht Montpellier geklagt hätten, statt auf die Beurteilung der Forderung im Rahmen des Nachlassverfahrens zu warten.

Damit solle offenbar versucht werden, zu Lasten der anderen Gläubiger eine Besserstellung zu erreichen.

Corti will Berufung einlegen

Wie es in der Mitteilung weiter heisst, steht bereits fest, dass der frühere SAir-Präsident Corti gegen das Urteil fristgerecht Berufung einlegen wird. Es erachte die französischen Gerichte nicht als zuständig und bestreite seine persönliche Belangbarkeit, nachdem es sich um eine vertragliche Forderung gegen die SairLines handle.

Was die SAirGroup und SAirLines betrifft, werde der Sachwalter zu entscheiden haben, ob SAirGroup und SAirLines das Urteil an die nächste Instanz weiterziehen.

swissinfo und Agenturen

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