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Strommarkt soll schrittweise liberalisiert werden

Erst ab dem Jahre 2007 soll in der Schweiz jedermann seinen Strom dort beziehen können, wo er ihn am günstigsten erhält. Der Nationalrat hat für eine zeitlich gestaffelte Marktöffnung gestimmt, von der zunächst nur die Grosskundschaft profitiert.

Erst ab dem Jahre 2007 soll in der Schweiz jedermann seinen Strom dort beziehen können, wo er ihn am günstigsten erhält. Der Nationalrat, die grosse Parlamentskammer, hat am Montag (20.03.) für eine zeitlich gestaffelte Marktöffnung gestimmt, von der zunächst nur die Grosskundschaft profitiert.

Dabei setzte sich Verkehrs- und Energieminister Bundesrat Moritz Leuenberger zusammen mit der Kommissionsmehrheit deutlich gegen Anträge für eine raschere oder eine langsamere Gangart durch. Eine schrittweise Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes gebe Kantonen, Regionen, Gemeinden und notleidenden Wasserkraftwerken die nötige Zeit, sich anzupassen, befand auch die Mehrheit des Nationalrats.

Grosskundschaft vor Kleinkundschaft

Die in direkter Konkurrenz zum Ausland stehende Wirtschaft solle zuerst von den bis zu 30 Prozent tieferen Preisen profitieren, sagte Leuenberger. Die kleinen und privaten Verbraucher seien nicht im selben Masse auf billigere Elektrizität angewiesen und neigten zudem zu Verschleuderung. Sechs Jahre seien konsensfähig.

Zunächst sollen die rund 110 Grosskonsumenten mit einem Jahresverbrauch von über 20 Gigawattstunden ihren Strom beim günstigsten Produzenten einkaufen können. Nach drei Jahren wird dieser Schwellenwert halbiert, und sechs Jahre nach Inkrafttreten des Elektrizitätsmarktgesetzes ist der Markt für alle offen.

Damit die Kundschaft Strom ihrer Wahl – Atom, Wasserkraft, Solar, Kohle, Import – beziehen kann, soll die Regierung eine Deklarationspflicht für Produktion und Herkunft erlassen dürfen. Voraussetzung dafür ist die Schaffung einer nationalen Netzgesellschaft, der der Nationalrat bereits letzte Woche zugestimmt hattte.

Förderabgabe

Mit 93 zu 88 Stimmen verknüpfte der Nationalrat das Elektrizitätsmarktgesetz mit der Förderabgabe von 0,3 Rappen pro KWh auf nichterneuerbaren Energien, über die am 24. September abgestimmt wird. Daraus sollen mit Darlehen nicht amortisierbare Investitionen (NAI) der Wasserkraft abgesichert werden.

Die Verbindung von Gesetz und Förderabgabe wurde bei der Debatte im Nationalrat als Sicherungselement gegenüber Konkursängsten in den Gebirgskantonen, in der Romandie und bei den Angestellten der Branche dargestellt. Die Verbilligung des Stroms mache die Förderabgabe mehr als wett, hiess es.

Die Förderabgabe sei der Preis für den Eintritt in den freien Elektrizitätsmarkt, sagte Kommissionssprecher Adalbert Durrer (CVP/OW). Es handle sich um eine nötige flankierende Massnahme zur Liberalisierung, erklärte auch Energieminister Leuenberger.

Viele Enthaltungen

Zuvor hatte es der Rat mit 111 zu 70 Stimmen abgelehnt, nicht marktfähige Wasser- und Kernkraftwerke mit Bundesgeldern abzusichern. Die Steuerzahlenden dürften nicht für die Deckung von Fehlinvestitionen der Elektrizitätsbranche beigezogen werden, befand eine Ratsmehrheit.

In der Gesamtabstimmung passierte das Elektrizitätsmarktgesetz mit 104 zu 24 Stimmen bei 51 Enthaltungen.

Nächstens wird sich der Ständerat, die kleine Parlamentskammer, mit dem neuen Elektrizitätsmarktgesetz befassen.

swissinfo und Agenturen

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