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Wie sich die Personenfreizügigkeit auf die Schweizer Wirtschaft auswirkt

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In den letzten zehn Jahren belief sich die kumulierte Nettozuwanderung von EU-/EFTA-Bürger:innen in die Schweiz auf rund 400'000 Personen. Täglich überqueren zudem Zehntausende von Grenzgänger:innen die Grenze, um in der Schweiz zu arbeiten. Keystone / Gian Ehrenzeller

Die Personenfreizügigkeit hat die Zuwanderung aus Europa in die Schweiz begünstigt. Die Schweizer Behörden und Sozialpartner betonen, dass sie den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts entspreche und durch die demografische Alterung noch notwendiger werde. Doch dieses System hat auch seinen Preis.

Seit 2002 können Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) frei in der Schweiz wohnen und arbeiten – und umgekehrt –, sofern sie über eine Einkommensquelle verfügen.

Das am 21. Juni 1999 zwischen der Schweiz und der EU unterzeichnete Abkommen über die PersonenfreizügigkeitExterner Link erleichtert den Bürger:innen der EU und der Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) die Bedingungen für Aufenthalt und Arbeit in der Schweiz.

Das Abkommen ist seit dem 1. Juni 2002 in Kraft und wurde in den Jahren 2006, 2009 und 2017 auf Staatsangehörige der neuen EU-Staaten ausgedehnt. Das Recht auf Freizügigkeit wird ergänzt durch Bestimmungen über gegenseitige Anerkennung von Diplomen, den Erwerb von Immobilien und die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit.

Die Schweiz und die EU haben nach jahrelangen schwierigen Verhandlungen ein neues Paket bilateraler Abkommen abgeschlossen. Dieses sieht unter anderem eine Aktualisierung des Freizügigkeitsabkommens (FZA) vor, einschliesslich einer Schutzklausel, die es der Schweiz ermöglicht, Massnahmen zu ergreifen, wenn die Anwendung des Freizügigkeitsabkommens zu schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen führen sollte.

Von allen bilateralen Abkommen mit der EU sorgt das Freizügigkeitsabkommen (FZA) in der Schweiz für die meisten Diskussionen. Behörden und Wirtschaftskreise argumentieren, dass die Personenfreizügigkeit den Bedürfnissen der Wirtschaft entspreche, wie die jährlichen Berichte des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco)Externer Link stets schlussfolgern. Auch die Gewerkschaften verteidigen sie und vertreten die Ansicht, dass sie «den Arbeitsmarkt stabilisiert»Externer Link.

Im Gegensatz dazu hält die Schweizerische Volkspartei (SVP) sie für schädlich und hat mehrfach versucht, sie per Volksabstimmung einzuschränken. Dies wird im Juni erneut der Fall sein: Mit der Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!» fordert die Partei eine Begrenzung der Einwanderung, um eine «Überbevölkerung» zu bekämpfen, die ihrer Ansicht nach unter anderem für die Überlastung der Infrastruktur, steigende Mieten, Soziallasten und Kriminalität verantwortlich ist.

Um was es bei dieser Initiative genau geht und die Argumente von Befürworter:innen und Gegner:innen lesen Sie in folgendem Artikel:

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Die Initiant:innen behaupten, dass ein grosser Teil der Abhängigkeit von ausländischen Arbeitskräften durch die Einwanderung selbst erzeugt werde. Einige Ökonom:innen vertreten ebenfalls die Ansicht, dass die Personenfreizügigkeit die Schweiz mehr kosteExterner Link, als sie ihr einbringt, obwohl die entsprechenden Daten fehlen, um dies zu belegen.

Lesen Sie, welche Herausforderungen ein starker Bevölkerungswachstum infolge von Zuwanderung mit sich bringt:

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Eine Annahme der SVP-Initiative in der Volksabstimmung würde das FZA gefährden. Welche Auswirkungen hatte dieses Abkommen in knapp 25 Jahren auf die Schweizer Wirtschaft? Folgend einige Antworten in Zahlen.

1. Wie hat sich die Einwanderung seit der Personenfreizügigkeit entwickelt?

2. Welche Branchen greifen am stärksten auf Arbeitskräfte aus Europa zurück?

3. Welches Qualifikationsniveau haben europäische Eingewanderte?

4. Hat die Personenfreizügigkeit die Löhne nach unten gedrückt?

5. Nehmen Arbeitskräfte aus Europa den Schweizer:innen Arbeitsplätze weg?

6. Welche Auswirkungen hat die Einwanderung auf die Sozialleistungen?

7. Wie wirkt sich die Personenfreizügigkeit auf das Wachstum aus?

1. Wie hat sich die Einwanderung seit der Personenfreizügigkeit entwickelt?

Das FZA hat die Struktur der Einwanderung in die Schweiz begünstigt und verändert. Sie wird seither von europäischen Arbeitskräften dominiert, die hauptsächlich aus den Nachbarländern stammen. Insgesamt sind laut dem Bundesamt für Statistik (BFSExterner Link) zwischen 2015 und 2024 mehr als eine Million Personen aus der EU/EFTA (fast zwei Drittel der gesamten Einwanderung) in die Schweiz eingewandert.

Im gleichen Zeitraum verliessen rund 600’000 Personen das Land, was den kumulierten europäischen Wanderungssaldo im letzten Jahrzehnt auf mehr als 400’000 Personen brachte. Die Einwanderung in die Schweiz weist nach Island und Luxemburg einen der höchsten Anteile an EU/EFTA-Staatsangehörigen in Europa auf.

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Dank günstiger Aufenthaltsbedingungen lassen sich viele dieser Personen dauerhaft nieder. Ihre Zahl ist kontinuierlich gestiegen, von knapp 900’000 im Jahr 2002 auf über 1,5 Millionen im Jahr 2024 (17% der Bevölkerung).

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Auch die Zahl der Grenzgänger:innenExterner Link ist seit 2002 stark gestiegen, von knapp 163’000 auf derzeit über 400’000.

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2. Welche Branchen greifen am stärksten auf Arbeitskräfte aus Europa zurück?

Gemäss dem Seco hat die Personenfreizügigkeit ein Beschäftigungswachstum ermöglicht, das «deutlich über» dem demografischen Potenzial des Schweizer Arbeitsmarkts liegt.

Im Jahr 2024 kamen von zehn EU/EFTA-Bürger:innen, die in die Schweiz einreisten, sieben zum Arbeiten. Eine grosse Mehrheit von ihnen war im Ausland rekrutiert worden und verfügte bei ihrer Ankunft bereits über einen Arbeitsvertrag.

Prozentual sind im Gastgewerbe, im Baugewerbe und in der Industrie historisch gesehen die meisten europäischen Arbeitskräfte beschäftigt. In absoluten Zahlen zählen Industrie, Fahrzeugreparatur und Gesundheitswesen die meisten Personen, die im Rahmen des FZA zur Arbeit gekommen sind.

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In den letzten zehn Jahren ist die europäische Arbeitskraft im Bereich Information und Kommunikation sowie in der Branche der «freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen» deutlich gewachsen. Diese Kategorie umfasst verschiedene hochqualifizierte DienstleistungsberufeExterner Link, beispielsweise in Forschung und Entwicklung, Architektur oder Beratung.

Befürworter:innen der Personenfreizügigkeit argumentieren, dass sie angesichts des demografischen Wandels in Zukunft noch notwendiger sein werde, um den Arbeitskräftebedarf zu decken. Prognosen zufolge werden der Renteneintritt der Babyboomer in Verbindung mit einer historisch niedrigen Geburtenrate in mehreren dieser Schlüsselbereiche Zehntausende von Stellen unbesetzt lassen.

Einige Stimmen, wie etwa der liberale Ökonom Reiner EichenbergerExterner Link in der Agefi, halten diese Sichtweise jedoch für «zu vereinfachend», da «die zugewanderte Person eine Arbeitsstelle besetzt, aber auch anderswo in der Wirtschaft neue Bedürfnisse schafft».

3. Welches Qualifikationsniveau haben europäische Eingewanderte?

EU/EFTA-Staatsangehörige sind an beiden Enden des Qualifikationsspektrums übervertreten. Sie verfügen häufiger über einen Hochschulabschluss als Schweizer:innen (55% gegenüber 45%), haben aber auch häufiger keine nachobligatorische Ausbildung (19% gegenüber 9% der Schweizer:innen).

Für das Seco verdeutlich dies die Tatsache, dass die Schweizer Wirtschaft auf ausländische Arbeitskräfte sowohl zur Deckung ihres Bedarfs an hochqualifiziertem Personal im Dienstleistungssektor als auch für gering qualifizierte saisonale Tätigkeiten zurückgegriffen hat.

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Das Bildungsniveau der europäischen Einwanderung hat jedoch in den letzten Jahren zugenommen (61% der seit 2015 Eingereisten verfügen über eine Hochschulausbildung, gegenüber 44% davor).

4. Hat die Personenfreizügigkeit die Löhne nach unten gedrückt?

Die Öffnung des Arbeitsmarkts hat zunächst Befürchtungen geweckt, dass die Löhne nach unten gedrückt werden könnten. In den 2000er- und 2010er-Jahren wurden mehrere Studien zu diesem Thema veröffentlicht.

Ein Teil davon hat leicht positive oder leicht negative Auswirkungen auf die Löhne bestimmter Gruppen festgestellt – doch ihre Schlussfolgerungen divergieren. Die meisten Studien stellen jedoch insgesamt keine signifikanten Auswirkungen fest.

Die Zahlen des BFS bestätigen, dass die Personenfreizügigkeit der allgemeinen Lohnentwicklung nicht geschadet hat: Der Medianlohn ist seit 2008 sowohl für Schweizer:innen als auch für Ausländer:innen insgesamt gestiegen (detaillierte Angaben für EU/EFTA-Bürger:innen liegen nicht vor) – wenn auch stärker für Schweizer:innen: +18% seit 2008 gegenüber +15% für Nicht-Schweizer:innen (mit erheblichen Unterschieden je nach Aufenthaltsstatus).

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Die Mehrheit der EU/EFTA-Staatsangehörigen übt gemäss Seco einen Beruf aus, der ihrem Ausbildungsniveau entspricht. Bei gleichwertiger Position erhalten sie laut dem Staatssekretariat im Durchschnitt ähnliche Löhne wie Schweizer:innen.

Das bedeutet nicht, dass es keine Fälle von Lohndumping gibt. Einige Branchen – wie das Bau- oder Gastronomiegewerbe – und Grenzregionen (Genferseeregion, Tessin) sind stärker davon betroffen. Daher kommt den «flankierenden Massnahmen» eine zentrale Rolle zu – jenen Schutzmassnahmen gegen Unterbietung von Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz, die am 1. Juni 2004 in Kraft getreten sind.

Das Seco veröffentlicht jedes Jahr einen Bericht über die Umsetzung dieser MassnahmenExterner Link. Daraus geht hervor, dass in den letzten drei Jahren bei 10% der kontrollierten Unternehmen Fälle von Lohnunterbietung festgestellt wurden.

5. Nehmen Arbeitskräfte aus Europa den Schweizer:innen Arbeitsplätze weg?

Eine weitere grosse Befürchtung im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit ist, dass der verstärkte Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt die Schweizer Bevölkerung verdrängen könnte.

Da sie vor allem zum Arbeiten kommen, sind EU/EFTA-Eingewanderte stärker am Arbeitsmarkt beteiligt als der Durchschnitt. Im vergangenen Jahr lag ihre Erwerbsquote bei über 87%, gegenüber weniger als 85% bei Schweizer:innen.

Die Beteiligung am Arbeitsmarkt ist jedoch für die gesamte Bevölkerung gestiegen – auch bei Frauen, insbesondere bei Müttern, und älteren Arbeitnehmenden –, was das Seco zur Feststellung veranlasst, dass die starke Einwanderung die einheimischen Arbeitskräfte nicht verdrängt hat, im Gegenteil.

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Die meisten Studien stimmen darin überein, dass diese Einwanderung das bestehende Arbeitsangebot eher ergänzt als konkurrenziert. Selbst die Gewerkschaften, die der Personenfreizügigkeit früher reservierter gegenüberstanden, unterstützenExterner Link sie heute. Auch sie sind der Ansicht, dass die Personenfreizügigkeit in Verbindung mit flankierenden MassnahmenExterner Link eher dazu beiträgt, die Arbeitsplätze in der Schweiz zu schützen.

6. Welche Auswirkungen hat die Einwanderung auf die Sozialleistungen?

In seinem jüngsten Jahresbericht hat das Seco analysiert, wer die Nettozahler und wer die Nettoempfänger der verschiedenen Sozialversicherungen sind.

EU/EFTA-Staatsangehörige haben weniger in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, als sie an Leistungen bezogen haben (ihr Anteil an den Beiträgen betrug rund 27%, während sie 33% der Leistungen bezogen). Zum Vergleich: Schweizer:innen waren Nettozahlende: Sie haben zu 67% zur Arbeitslosenversicherung beigetragen und 51% der Leistungen bezogen.

Zugewanderte Arbeitnehmer:innen aus Europa sind stärker von Arbeitslosigkeit bedroht. Dies erklärt sich unter anderem durch ihre Überrepräsentation in prekären und/oder saisonalen Branchen. Seit 2003 hat sich ihre Arbeitslosenquote entsprechend der Konjunktur entwickelt und lag stets über dem Schweizer Durchschnitt (aber unter dem EU-DurchschnittExterner Link – ausser im Jahr 2025).

Im gleichen Zeitraum hat die Arbeitslosenquote der Schweizer Staatsangehörigen kaum geschwankt und sich auf einem tiefen Niveau gehalten.

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EU/EFTA-Staatsangehörige weisen auch ein höheres Risiko auf, Sozialhilfe zu beziehen, doch ihre Sozialhilfequote hat sich in den letzten Jahren derjenigen der Schweizer:innen angenähert. Im Jahr 2023 lag sie bei 2,2%, gegenüber 1,8% bei den Schweizer:innen.

In den Bereichen der Altersvorsorge (AHV, die 1. Säule des Schweizer Rentensystems) und der Invalidenversicherung ist die Situation jedoch umgekehrt.

Zwischen 2010 und 2022 stieg der Finanzierungsbeitrag der EU/EFTA-Staatsangehörigen zur 1. Säule um sechs Prozentpunkte, während derjenige der Schweizer:innen um denselben Wert zurückging. Im Jahr 2022 haben europäische Eingewanderte 27% zu den Beiträgen geleistet und nur 15% der Renten bezogen.

Das Seco hat die Auswirkungen der Einwanderung auf die 1. Säule bis 2070 berechnet. Es kommt zum Schluss, dass EU/EFTA-Staatsangehörige selbst unter Berücksichtigung der Alterung dieser Bevölkerungsgruppe weiterhin Beiträge leisten werden, die deutlich über den von ihnen bezogenen Leistungen liegen.

Sowohl das Seco als auch die Sozialpartner sehen regelmässige Zuzüge junger Arbeitskräfte aus Europa als notwendig, um die Nachhaltigkeit des Rentensystems zu gewährleisten.

7. Wie wirkt sich die Personenfreizügigkeit auf das Wachstum aus?

Das Institut Ecoplan hat im Auftrag des Seco eine Zusammenfassung von StudienExterner Link erstellt, in denen die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf das Wachstum in der Schweiz analysiert werden. Es kommt zum Schluss, dass sich dies positiv auf das Gesamt-BIP auswirkt, da das Wachstum der Erwerbsbevölkerung das Produktionspotenzial der Wirtschaft sowie die Nachfrage nach Konsumgütern und Wohnraum erhöht.

Weiter heisst es im Dokument, dass die Einwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte die Produktivität und Innovationsfähigkeit von Unternehmen steigert und neue Unternehmen anzieht.

Die Einwanderung hätte auch einen positiven, wenn auch nicht nachweisbaren Effekt auf das BIP pro Kopf. Ein Punkt, den der bereits erwähnte Reiner Eichenberger bezweifelt. Der Ökonom weist darauf hin, dass das Pro-Kopf-BIP in der Schweiz zwischen 2007 und 2023 um durchschnittlich 0,64% pro Jahr gestiegen ist, «also etwas weniger als in Deutschland (0,67%)».

Seiner Ansicht nach «müsste man zu diesen Indikatoren (…) die durch die Personenfreizügigkeit verursachten Kosten hinzufügen», aber genau diese Art von Daten fehlt.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Wie so oft in der Wirtschaft zeigt die Debatte über die Personenfreizügigkeit sowohl Kosten als auch Nutzen und erfordert differenzierte Schlussfolgerungen.

Editiert von Samuel Jaberg; Übertragung aus dem Französischen mit der Hilfe von KI: Claire Micallef

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